Koscher durch das Jahr – Kapitel 19 und 20 – Kinder und die Speisegebote

Datum: | Autor: Rav Schaul Wagschal SZL | Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag
Kinder

19. Kapitel – Vegetarische Restaurants und Hotels

Oft wird unterstellt, dass vegetarische Lebensmittel, die in einer nicht-koscheren Küche zubereitet wurden, koscher sind. Diese Einschätzung beruht jedoch auf Nicht-Wissen und auf Fehlinterpretation des Begriffes „vegetarisch“.

Obwohl manche vegetarischen Lebensmittel tatsächlich koscher sein mögen, kann dies aus folgenden Gründen nicht als allgemeine Regel gelten:

(a) Milch und Käse benötigen einen Hechscher.

(b) einige vegetarischen Mittel können trefah Margarine oder Fischöl enthalten.

(c) Gemüse, in welchem gelegentlich Insekten gefunden werden, bedarf einer Beschau durch eine verlässliche jüdische Person.

(d) wird Fisch verwendet, kann es solcher sein, der trefa ist. Auch wenn koscherer Fisch serviert wird, darf dieser wegen Bischul nochri (Kochen durch Nicht-Juden) nicht gegessen werden.

(e) ein Problem wegen Bischul nochri ergibt sich ebenfalls bei Lebensmitteln, welche normalerweise nicht roh gegessen werden, etwa Kartoffeln oder Eier.

Muss man sich aus gesundheitlichen Gründen in ein vegetarisch geführtes Sanatorium begeben, befrage man zuvor eine halachische Autorität.

20. Kapitel – Kinder und die Speisegebote

Definition eines Kindes

Nach jüdischem Gesetz gelten Mädchen bis zum vollendeten zwölften und Knaben bis zum vollendeten dreizehnten Lebensjahr als minderjährig. Vom zwölften bzw. dreizehnten Geburtstag an gelten Mädchen und Knaben als Erwachsene und da sie nun Bat bzw. Bar Mitzwa sind, müssen sie alle Mitzwot einhalten.

Verlässlichkeit von Kindern in Kaschrut-Angelegenheiten

In Kaschrut-Angelegenheiten darf man sich nicht auf Kinder verlassen.

Beispiel: Man darf bei der Untersuchung von Gemüse auf Insekten nicht auf Kindern vertrauen; wegen einer Scha‘ala sende man kein Kind zu einen Rabbiner.

Einüben der Mitzwot

Kinder unterhalb des Bat oder Bar Mitzwa-Alters sind nicht zur Einhaltung der Mitzwot verpflichtet, es obliegt jedoch der Verantwortung der Eltern sie in deren Ausübung zu unterweisen (Mitzwat chinuch). Das Alter, in welchem man mit der Einübung der positiven Mitzwot anfängt (Mitzwot assee), hängt von der Auffassungsgabe des Kindes und seiner Fähigkeit ab, diese aus eigenem Antrieb auszuüben. Bei einigen Mitzwot kann dies schon mit fünf Jahren der Fall sein. Es ist jedoch üblich, ein Kind schon in einem früheren Lebensalter zum Sprechen der Brachot und kurzer Gebete anzuleiten.

Die Pflicht der Eltern, ihre Kinder von Issurim abzuhalten

Die Pflicht der Eltern, ihre Kinder von Issurim abzuhalten, etwa am Schabbat zu tragen oder verbotene Speisen zu essen, beginnt, sobald das Kind einfache Anweisungen verstehen kann. Das kann schon bei weniger als drei Jahren der Fall sein.

Das Verbot ein Kind zum Essen von trefah Lebensmitteln zu veranlassen

Sogar wer nicht für die religiöse Erziehung eines Kindes verantwortlich ist, darf es nicht dazu veranlassen, einen Issur zu begehen, etwa indem man dem Kind trefah Schokolade oder Eiscreme anbietet oder einen Nicht-Juden bittet, dies zu tun.

In dieser Hinsicht gibt es keine Altersbegrenzung. Selbst Babys darf man keine trefah Lebensmittel geben, es sei denn, aus zwingendem Grund,

Wenn jedoch ein Kind von weniger als zwei oder drei Lebens- jahren aus eigenem Antrieb trefah Lebensmittel verzehrt oder ihm diese von einem Nicht-Juden gegeben wurden, sind weder die Eltern noch sonst jemand verpflichtet, das Kind von deren Verzehr abzuhalten. Dennoch ist es ratsam für Eltern, dies zu tun, da das Essen von trefah Speisen der spirituellen Entwicklung des Kindes diametral entgegen steht.

Von zwei bis drei Lebensjahren bis Bar und Bat Mizwah

(a) Trefah Lebensmittel dürfen weder direkt noch indirekt gegeben werden.

(b) Eltern müssen ihre Kinder unter allen Umständen vom Verzehr von trefah Lebensmitteln abhalten.

(c) Ist das Kind sechs Jahre alt geworden, sollte sogar jemand, der für dessen jüdische Erziehung nicht verantwortlich ist, es vom Verzehr verbotener Speisen abhalten.

Zugeständnisse bei kleinen und kranken Kindern

Hinsichtlich der zarten Konstitution von Kindern können sie mit Kranken verglichen werden, denen ein Arzt eine besondere Diät verschrieben hat. Dies gilt insbesondere, wenn sie eine spezielle Ernährung zur Kräftigung ihres Körpers benötigen, etwa bei Babys und Kleinkindern.

Wenn also ein Arzt eine Diät verschreibt, welche mit dem Verzehr von trefah Speisen einhergeht, oder wenn er eine trefah Medizin verschreibt, dürfen diese dem Kind gegeben werden, allerdings nur durch die Hand eines Nicht-Juden. Die trefah Speisen dürfen dem Kind nicht unmittelbar durch einen Juden gegeben werden.

Anmerkung:

Häufig sind Arzneimittel mit trefah Inhaltsstoffen dennoch nicht verboten — entweder wegen der Art und Weise ihrer Herstellung oder wegen anderer halachischer Erwägungen.

Wenn einem Kind zu Pessach Chametz-haltige Lebensmittel verordnet werden, muss ein Nicht-Jude gebeten werden, diese einzukaufen, mit eigenem Geld zu bezahlen und dem Kind zu geben. Die getätigten Ausgaben dürfen erst nach Pessach erstattet werden.

Wenn desgleichen ein Kind plötzlich ein Krankenhaus aufsuchen muss, und Vorbereitungen zur Versorgung mit koscherer Ernährung nicht getroffen werden können, darf das Kind die Krankenhausmahlzeiten essen.

Jedoch sollten vegetarische Speisen bestellt werden, um so das Risiko des Verzehrs von trefah Lebensmitteln zu verringern.

Wo die durch einen Arzt verordnete Ernährung nicht einem Toraverbot, sondern einem rabbinischen Verbot unterliegt, und es Probleme macht, sie dem Kind durch einen Nicht-Juden zu geben, dürfen Juden — sogar die Eltern — dem Kind die Speisen direkt geben. Wenn z.B. der Arzt eine besondere Marke einer nicht-koscheren Babynahrung verordnet, dürfen die Eltern sie dem Kind geben.

Wo eine Medizin oder die Diät einem Toragebot unterworfen sind, gibt es — außer bei Lebensgefahr für das Kind — nur die Möglichkeit, dass das Kind sich diese selbst nimmt oder man einen Nicht-Juden bittet, sie ihm zu geben. Man befrage eine Autorität um zu entscheiden, ob die Medizin oder die fraglichen Speisen einem Toraverbot oder einem rabbinischen Verbot unterliegen.

Ein gesundes Kind im Krankenhaus

Wenn ein Kinder von mehr als zwei oder drei Lebensjahren ein Krankenhaus aufsuchen muss ohne direkt krank zu sein, muss eine rabbinische Autorität befragt werden, ob dem Kind nicht-koschere Speisen gegeben werden dürfen.

  1. Mit ausdrücklicher Genehmigung der Familie des Verfassers und des Übersetzers und Copyrightbesitzers der deutschen Ausgabe Ulrich Michael Lohse.

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