Meierei-Erzeugnisse von Nicht-Juden
Milch
Ein allgemeiner Grundsatz besagt, dass ein Nachweis der Kaschrut erforderlich ist, wo Lebensmittel durch die Hände von Personen gehen, die entweder zur Einhaltung der Speisegebote nicht verpflichtet sind oder von denen man weiß, dass sie diese nicht einhalten. Aus diesem Grunde erfordert das Melken und das Abfüllen der Milch auf Flaschen in einer nicht-jüdischen Molkerei jüdische Überwachung. Dies ist auch dann notwendig, wenn die fraglichen landwirtschaftlichen Betriebe keine trejfah-Tiere halten.
Es mag sein, dass heutzutage auf Grund der geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen das Risiko, dass etwas Unerlaubtes unter die Milch gemischt wird, sehr gering ist. Dennoch ist eine Überwachung der Milch erforderlich. Dies ist die vorherrschende Meinung, welche die Unterstützung der Mehrheit der Rabbanim genießt. An Orten, an denen der zuständige Rabbiner die Auffassung vertritt, dass wegen der gesetzlichen Bestimmungen eine Überwachung nicht erforderlich ist, sollte man auf diese Entscheidung nur vertrauen, wenn es zwingend notwendig ist.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass eine Anzahl von nicht-überwachten Lebensmittelzubereitungen Milch oder Milchderivate enthalten können, etwa Laktose, Molke, Kasein oder ihre Nebenprodukte, sei es als Inhaltsstoff oder als Zusatz.
An Orten, wo keine koschere Milch zur Verfügung steht oder wenn man nicht zu Hause ist, etwa bei einer Ferienreise, gibt es zwei Alternativen:
(a) man verwendet koscheres Milchpulver, haltbare koschere Milch oder koschere Kondensmilch.
(b) man einigt sich mit einem Landwirt in der Nähe, dass dieser das Melken in Anwesenheit eines Juden durchführt.
Überwachung des Melkens
Bei der Überwachung ist es erforderlich, dass die überwachende Person (Schomer) vor Beginn des Melkens auf dem Hof eintrifft, wenn nämlich das gesamte Melkgeschirr noch sauber ist. Wenn er den Beginn des Melkvorgangs beobachtet hat, muss der Schomer diesen nicht die ganze Zeit hindurch im Auge behalten. Er kann in der Zwischenzeit herausgehen, muss jedoch von Zeit zu Zeit in den Kuhstall, wo gemolken wird, zurückkehren.
Vorsicht
Es muss Sorge getragen werden, dass die überwachte Milch beim Kühlen oder Abfüllen nicht mit anderer Milch vermengt wird. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn dies durch Maschinen automatisiert erfolgt.
Der Schomer kommt zu spät
Wenn der Schomer nach dem Beginn des Melkens eintrifft, muss er darauf bestehen, dass für die für jüdische Verbraucher bestimmte Milch saubere Gefäße und sauberes Melkgeschirr benutzt werden und dass die überwachte Milch in einen zuvor leeren Tank geleitet wird. Die Reinigung des Melkgeschirrs und der Leitungen, durch welche die Milch fließt, geschieht in der Weise, dass eine bestimmte Menge Milch durch sie hindurchgeleitet wird. Auf diese Weise braucht man den Melkvorgang nicht zu unterbrechen. Die erste Charge der Milch darf für Juden natürlich nicht verwendet werden, die nächste ist jedoch koscher.
Belassen der Milch in der Molkerei
Wenn eine Milchkanne mit koscherer Milch vorübergehend in der Molkerei bleibt, muss der Schomer ein Siegel anbringen um sicherzustellen, dass die Milch nicht vertauscht wird. Dies geschieht in der Weise, dass man den Deckel mit einem Papier oder Klebestreifen verschließt, worauf man einige Buchstaben schreibt, vorzugsweise in hebräisch. Dies muss so erfolgen, dass das Papier oder der Klebestreifen beim Öffnen der Kanne zerreißt.
Überwachung durch ein Kind
Ein intelligentes Kind unterhalb des Bar Mitzwa-Alters kann mit der Überwachung des Melkens beauftragt werden, vorausgesetzt der Landwirt ist sich der Gründe für die Überwachung bewusst.
Butter
Da Butter nur aus Kuhmilch hergestellt werden kann, ist es an manchen Orten üblich, Butter von nicht-jüdischen Lieferanten zu beziehen. Man muss jedoch sicherstellen, dass die Butter keine trejfah Fette enthält. Heutzutage, wo häufig trejfah Zusatzstoffe verwendet werden, ist die Kaschrut von nicht-überwachter Butter fragwürdig. In Hinblick hierauf ist für die Herstellung von Butter eine rabbinische Aufsicht erforderlich.
Vorsicht
Wenn jemandem Brot und Butter an einem Ort angeboten werden, wo überwachte Butter nicht zur Verfügung steht, muss man zunächst feststellen, ob es sich wirklich um Butter handelt, da auch Margarine gelegentlich als Butter bezeichnet wird. Dies kann passieren, wenn ein Reisender oder Tourist sich an einem Ort ohne koschere Lebensmittel aufhält, wo man vom Brot jedoch weiß, dass es koscher ist, von der Butter aber nicht.
Käse
Hartkäse
Da bei der Herstellung von Hartkäse üblicherweise nicht-koschere Substanzen verwendet werden[1], sind alle von nicht-jüdischen Firmen hergestellten Käse dieser Art trejfah. Dabei ist es unerheblich, ob im konkreten Fall tatsächlich nicht-koschere Substanzen verwendet wurden. Dieser unabdingbare Din leitet sich aus jüdischen und anderen Rechtsvorschriften ab. Wonach, wenn ein Gesetz eine allgemeine Anwendung findet, der Sonderfall unberücksichtigt bleibt, auch wenn das Gesetz sich gar nicht auf den Sonderfall bezieht.
Die meisten Hartkäsesorten fallen unter dieses Verbot.
Weichkäse
Nach der überwiegenden Meinung fällt Weichkäse unter den selben Din wie Hartkäse. Dies gilt für Hüttenkäse und ähnliche Käsesorten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass Weichkäse auch Zusätze tierischen Ursprungs enthalten kann.
Sahne
Prinzipiell fällt Sahne unter den Din von Butter und ist zum Verzehr erlaubt, wenn sie keine nicht-koscheren Zusätze enthält. In der Praxis müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:
(a) ist die Sahne dick genug, um als Butter und nicht als Milch zu gelten?
(b) enthält die Sahne trejfah Zusätze?
Da Sahne hinsichtlich ihrer Eindickung nicht an bestimmte Standards gebunden ist, kann keine allgemeine Regel hinsichtlich des Grades ihrer Eindickung gegeben werden, wonach die Sahne als Butter zu gelten hat, und man muss beim Ortsrabbiner nachfragen.
Sauermilch und Joghurt
Sauermilch und Joghurt unterliegen demselben Din wie gewöhnliche Milch. Sie enthalten häufig trejfah Zusätze.
[1] gemeint ist Lab, welches ursprünglich von Kalb stammt. Lab mit nicht- jüdischen Ursprung gilt als newejlah (Aas).
Fortsetzung folgt ijH.
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Mit ausdrücklicher Genehmigung der Familie des Verfassers und des Übersetzers und Copyrightbesitzers der deutschen Ausgabe Ulrich Michael Lohse. ↑