Bearbeitet von Dr. Ari Lewenstein und erschienen im Buch „Glanzlichter der Tora – Meore Hassar“.
לא (כא) וַיֹּאמֶר אֶלְעָזָר הַכֹּהֵן אֶל אַנְשֵׁי הַצָּבָא הַבָּאִים לַמִּלְחָמָה זֹאת חֻקַּת הַתּוֹרָה אֲשֶׁר צִוָּה ה‘ אֶת מֹשֶׁה. (כב) אַךְ אֶת הַזָּהָב וְאֶת הַכָּסֶף אֶת הַנֶּחֱחֶשֶׁת אֶת הַבַּרְזֶל אֶת הַבְּדִיל וְאֶת הָעֹפָרֶת. (כג) כָּל דָּבָר אֲשֶׁר יָבֹא בָאֵשׁ תַּעֲבִירוּ בָאֵשׁ וְטָהֵר אַךְ בְּמֵי נִדָּה יִתְחַטָּא וְכֹל אֲשֶׁר לֹא יָבֹא בָּאֵשׁ תַּעֲבִירוּ בַמָּיִם.
Kap. 31,21-23: Da sagte der Priester Elasar zu den Heeresleuten, die in den Krieg gegangen waren: Dies ist ein Grundgesetz der Lehre, welche G-tt Mosche geboten hat (21): jedoch das Gold und das Silber, das Kupfer und das Eisen, das Zinn und das Blei (22), alles was durch Feuer eingezogen ist, bringt ihr durch Feuer wieder hinaus, und dann kann es rein werden, jedoch hat es sich durch ‚Entfernungswasser‘ zu ‚entsündigen‘, und alles was nicht durch Feuer eingezogen ist, bringt ihr durch Wasser hinaus (23).
ויאמר וגו‘ הבאים למלחמה: Da es nicht heißt, [1]הַבָּאִים מִן הַמִּלְחָמָה, sondern לַמִּלְחָמָה[2] , so darf man annehmen, die hier folgenden Vorschriften seien nicht erst nach der Rückkehr aus dem Krieg, sondern schon beim Auszug erteilt worden. Da Jisrael mit seinem Sieg auch zahlreiche Speisegeräte erbeutete, stellte sich die Frage, unter welchen Umständen diese benützt werden konnten. In diesen Geräten waren verbotene Speisen gekocht worden, und sie waren zudem durch טֻמְאַת מֵת[3] unrein geworden. Die Tora wird hier auch noch die Verpflichtung einführen, dass auch für sonst unbenutzte, reine Speisegeräte, beim Übergang aus nichtjüdischem in jüdischen Besitz, vor Gebrauch eine טְבִילָה[4] in einer Mikwe durchgeführt werden muss.
Das Kaschern (הכשר) von metallenen Speisegeräten
אך את הזהב וגו‘. Dieser Passuk ist als Fortsetzung von Passuk 20 zu verstehen, in welchem es heißt, dass jedes Gewand, sowie Geräte aus Leder, Ziegenfell oder Holz durch הזיה (das Bespritzen mit einer Mischung von Wasser und Asche der Para Aduma) von טמאת מת zu reinigen sind. In unserem Passuk heißt es nun: Aber metallene (Speise-)Geräte aus Gold, Silber usw., brauchen zusätzliches ‚Kaschern‘ (הכשר) und כל דבר אשר וגו‘.
Metallene Speisegeräte benötigen zudem eine טבילה.
כל דבר וגו‘: alles was durch Feuer in die Geräte hineingekommen ist, habt ihr durch Feuer fortzuschaffen, und alles, was nicht durch Feuer hineingekommen ist, habt ihr durch Wasser fortzuschaffen. Damit ist das Gesetz gegeben, dass metallene Speisegeräte, in welche verbotene Stoffe eingedrungen sind, vor dem Gebrauch von diesen Stoffen befreit werden müssen. Was unmittelbar durch Feuer, ohne flüssiges Medium eingedrungen ist, muss durch Glühen (לִבּוּן) im Feuer herausgebracht werden, was nicht unmittelbar durch Feuer eingedrungen ist, durch Kochendes Wasser (הַגְעָלָה).
Der Grundsatz, dass ein eingedrungener אסור-Stoff durch dasselbe Medium herausgebracht wird, durch welches es eingedrungen ist, wird mit der Regel כְּבוֹלְעוֹ כָּךְ פּוֹלְטוֹ[5] ausgedrückt[6].
Die Tewila (טְבִילָה) von metallenen Speisegeräten beim Übergang in jüdischen Besitz: weniger zur טָהֳרָה als zur קְדֻשָּׁה
אַךְ בְּמֵי נִדָּה יִתְחַטָּא: Dies kann nicht die הַזָּיָה von טְמֵאַת מֵת bedeuten, denn diese Vorschrift steht schon für die gesamte unbewegliche Kriegsbeute in Passuk 20, und müsste dann auch für metallene Speisegeräte dort stehen.
Offenbar wird hier etwas angeordnet, was nur für metallene Geräte Geltung hat. Die Halacha lehrt denn auch[7], dass mit אַךְ בְּמֵי נִדָּה יִתְחַטָּא eine besondere טְבִילָה und zwar [8]בַּמִּקְוֶה אַרְבָּעִים סְאָה gemeint ist. בְּמֵי נִדָּה bedeutet hier: in Wasser, in welchem eine נִדָּה untertauchen könnte, בְּמַיִם שֶׁהַנִּדָּה טוֹבֶלֶת בָּהֶן und dies sind אַרְבָּעִים סְאָה. Um Geräte von טֻמְאָה zu reinigen, für טְבִילַת כֵּלִים מִטֻּמְאָתָן, würde aber von der Tora aus schon ein רְבִיעִית[9] genügen[10]. Damit wird für die metallenen Speisegeräte der Midjaniten eine טְבִילָה wie für Menschen angeordnet. Diese טְבִילָה, die für metallene Speisegeräte beim Übergang von nichtjüdischem in jüdischen Besitz angeordnet wurde, muss auch dann vollzogen werden, wenn die Geräte von jeder טֻמְאָה und von jedem אִסּוּר frei sind. Die טְבִילָה hat demnach nicht den Zweck der טָהֳרָה, sondern kann nur den Zweck der קְדֵשָׁה, der sittlichen Heiligung haben.[11]
Für den jüdischen Menschen soll auch der körperliche Speisegenuss in den Bereich der קְדֻשָּׁה gehoben werden. Deshalb genügt auch nicht, wie bei טָהֳרָה von טֻמְאָה, wo es nur um die Reinheit des כְּלִי geht, ein רְבִיעִית, denn diese טְבִילָה soll das Gerät auf die Höhe der קְדֻשָּׁה des jüdischen Menschen heben.
Weshalb ist טְבִילַת כֵּלִים nur für metallene Geräte vorgeschrieben?
Es stellt sich noch die Frage, weshalb wohl die Tora diese טְבִילָה beim Übergang von Geräten aus nichtjüdischem in jüdischen Besitz gerade bei metallenen Geräten angeordnet hat. Ein metallenes Gerät ist ein sprechender Ausdruck der Herrschaft des Menschen über die Erde und ihre Stoffe. Nur dank seiner Intelligenz ist der Mensch fähig, diese Stoffe aus der Erde zu gewinnen, zu läutern und in die gewünschte Form zu gießen. Andererseits ist Essen eine Tätigkeit, die ganz im Dienst der physisch-sinnlichen Natur des Menschen steht. Ein metallenes Gerät zu Speisezwecken stellt somit eigentlich die geistige Seite des Menschen in den Dienst der Befriedigung seiner körperlichen Bedürfnisse. Nach jüdischer Auffassung soll aber die Befriedigung körperlicher Bedürfnisse im Dienst der geistigen Lebensaufgabe stehen.
Mit der טְבִילָה wird nun das Gefäß aus dem Dienst des rein körperlichen Essens zu einem Akt erhoben, wie ihn nur das jüdische Volk kennt:
die Erfüllung körperlicher Bedürfnisse als עֲבוֹדָה und Mittel zur Erreichung von קְדֻשָּׁה. Darum muss die טְבִילָה auch in einer מִקְוֶה von אַרְבָּעִים סְאָה, wie für die טָהֳרָה eines Menschen stattfinden, soll doch diese טְבִילָה die Tätigkeit des Menschen, das Essen, zu einem Akt der קְדֻשָּׁה erheben.
Gläserne Geräte werden ebenfalls durch künstliche Feuerbeherrschung geschaffen und sind wie Metalle schmelzbar. Infolge ihrer Ähnlichkeit mit den Metallen, erfordern daher gläserne und glasierte Speisegeräte eine טְבִילָה מִדְּרַבָּנָן.[12]
- die vom Krieg kommen ↑
- zum Krieg ↑
- Unreinheit eines Toten ↑
- Eintauchen ↑
- Wie das Aufnehmen, so das Ausscheiden ↑
- Awoda Sara 75bDas Gesetz legt somit fest, dass in nichtjüdische Speisegeräte eingedrungen אסור-Stoffe אסור bleiben, obwohl sie doch für Geschmacksinn bereits in geschmackwidriger Weise abgeschwächt sind. Dies setzt bereits in Kapitel 6,3 erwähnte Tatsache voraus, dass טעם כעקר, dass ein für alle anderen Sinne verschwundener und nur noch für den Geschmacksinn erkennbarer אסור, nach wie vor אסור bleibt. ↑
- Awoda Sara 75b ↑
- Mikwo im Volumen von 30 Seo (Mindestmass einer Mikwe) ↑
- Volumen von einer Viertel “Lug”. ↑
- siehe Tosfot Awoda Sara 75b ד“ה מים ↑
- Wir finden auch bei den כהנים Ausdruck קדשה für das Waschen der Hände und Füsse vor der עבודה, sowie für die טבילות des כהן גדול am יום הכפרים, die ebenfalls nicht den Zweck der טהרה von einer טמאה, sondern zur קדשה dienen. ↑
-
Awoda Sara daselbst ↑