Koscher durch das Jahr – Kapitel 9 – Trennung von milchigen und fleischigen Speisen – 2. Teil

Datum: | Autor: Rav Schaul Wagschal SZL | Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag
milchig
Fortsetzung

Bei Tisch

Essen an einem Tisch

Essen zwei oder mehr Personen am selben Tisch, der eine milchig, der andere fleischig, muss man eine Schranke (Siman) anbringen, welche die Speisen voneinander trennt. Auch dürfen nicht beide vom selben Laib Brot essen. Es ist üblich, dass für beide ein separates Tischtuch aufgelegt wird. Wo dies nicht möglich ist, kann man irgendeinen bei Tisch nicht benötigten Gegenstand als Schranke aufstellen.

Das Tischtuch

Ein Tischtuch, welches man bei einer fleischigen Mahlzeit benutzt hat, darf man nicht für eine milchige Mahlzeit verwenden (und umgekehrt), bevor es gewaschen wurde.

Zucker und Salz

Zucker und Salz in offenen Behältern, die bei einer milchigen Mahlzeit benutzt wurden, dürfen nicht bei einer fleischigen Mahlzeit benutzt werden (und umgekehrt).

Brot

Brot darf man nicht mit milchigen oder fleischigen Fingern anfassen, es sei denn, das Brot wurde eigens für eine milchige resp. fleischige Mahlzeit reserviert.

Brot, von dem bei einer milchigen Mahlzeit gegessen wurde, darf bei einer fleischigen Mahlzeit weitergegessen werden, wenn

(a) sichergestellt ist, dass es nur mit sauberen Händen angefasst wurde und nicht milchigen, resp. fleischigen Speisen in Berührung gekommen ist.

(b) es bei Tisch auf einem Platz gelegen hat, wo nichts Milchiges oder Fleischiges hätte hinspritzen können.

(c) es mit einem parwen Messer geschnitten wurde.

Brot, welches sich während der Mahlzeit in Reichweite kleiner Kinder befunden hat, darf für eine andersartige Mahlzeit überhaupt nicht verwendet werden, weil Kinder es mit unreinen Fingern angefasst haben oder etwas darauf gespritzt sein könnte, ohne dass ein Erwachsener dies bemerkt hätte.

Heute ist es üblich, geschnittenes Brot in einer Plastiktüte aufzubewahren, auch wenn man es zu einer Mahlzeit auf den Tisch stellt. Solches Brot kann für milchige oder fleischige Speisen gleichermaßen verwendet werden.

Vermischungen und Kontakt milchiger und fleischiger Speisen

Wenn irgendwelche milchigen Speisen oder Getränke mit fleischigen Speisen oder Getränken in Berührung gekommen sind, muss eine Scha’alah gemacht werden um festzustellen, ob die betreffenden Speisen oder Getränke gegessen werden dürfen oder nicht und ob die fraglichen Utensilien gekaschert werden müssen. Wenn die betreffenden Speisen oder Getränke als trefah eingestuft werden, könnte es sein, dass es verboten ist, Nutzen aus ihnen zu ziehen, indem man sie verkauft, einem Nicht-Juden schenkt oder verbrennt. Die diesbezügliche Bewertung richtet sich nach einer Anzahl verschiedener Umstände.

Beispiel: Einige Tropfen Milch geraten in eine fleischige Suppe oder auf eine fleischige Speise.

Kontakt milchiger Speisen mit fleischigen Utensilien und umgekehrt

Kontakt kalter Substanzen

Wenn kalte milchige Speisen oder Getränke für weniger als 24 Stunden mit kalten fleischigen Utensilien in Berührung gekommen sind, oder umgekehrt, bleiben sowohl die Speisen wie die Utensilien koscher ” (siehe auch Kapitel 15, S. 91).

In solchen Fällen müssen die milchigen Speisen oder Getränke von den fleischigen Utensilien entfernt werden. Danach müssen diese mit kaltem oder lauwarmem Wasser gespült werden. Keinesfalls darf man heißes Wasser verwenden, weil die Utensilien hierdurch trefah gemacht würden.

Beispiel: ein fleischiges Messer wurde versehentlich zum Streichen von Butter benutzt. Das Messer muss mit kaltem oder lauwarmem Wasser gründlich abgewaschen werden, bis es absolut sauber ist. Bei Hartkäse, der versehentlich mit einem fleischigen Messer geschnitten wurde, gilt eine andere Regel (siehe S. 94).

Betrug der Kontakt mehr als 24 Stunden, muss eine Scha’alah gemacht werden.

Kontakt heißer Substanzen

Waren Speisen oder Utensilien bei dem Kontakt heiß, so muss eine Scha’alah gemacht werden

Beispiel: Eine heiße fleischige Suppe wurde versehentlich mit einem milchigen Löffel ungerührt. Hinsichtlich der Kaschrut ergeben sich daraus drei Fragen: – was ist mit dem milchigen Löffel, der in die fleischige Suppe getunkt wurde, – was ist mit der fleischigen Suppe, die mit dem milchigen Löffel in Berührung gekommen ist, – was ist mit dem Topf, in welchem sich die Suppe befand.

Parwe Utensilien

Die Benutzung parwer Utensilien in einer koscheren Küche ist aus halachischer Sicht nicht erforderlich. Dennoch finden es manche Leute zweckmäßig, Gemüse, Fisch oder Obst in parwen Töpfen zu kochen, da man die gekochten Speisen sowohl zu fleischigen wie zu milchigen Gerichten servieren kann. Man muss sorgfältig darauf achten, nur parwe Utensilien zu verwenden, wenn man heiße Speisen aus einem parwe Topf serviert. Ein heißer parwer Topf darf nicht mit einem milchigen oder fleischigen Deckel verschlossen werden.

Parwe Utensilien müssen separat abgewaschen und abgetrocknet werden.

Brotmesser

Man nimmt zum Brot Schneiden üblicherweise ein parwe Messer. Wenn das Brot jedoch zu einem milchigen Gericht gegessen und später nicht noch zu einem fleischigen Gericht gereicht werden soll, ist das parwe Messer überflüssig. Dies gilt natürlich auch für den umgekehrten Fall.

Wasserkessel oder Samowar

Wenn man Wasser aus einem parwe Kessel in milchige oder fleischige Speisen gießt, muss man darauf achten, dass diese nicht zurück in den Kessel spritzen. Man muss auch aufpassen, den Kessel oder Samowar nicht mit milchigen oder fleischigen Händen anzufassen. Dies um nicht milchige oder fleischige Spuren auf ihm zu hinterlassen, denn normalerweise wird er immer parwe gehalten.

Das Verbot, milchige und fleischige Speisen zusammen zu kochen

Das Verbot, milchige und fleischige Speisen oder Getränke gemeinsam zu kochen gilt auch dann, wenn diese vermischten Speisen gar nicht gegessen werden sollen. Dies kann zutreffen, wenn die Speisen einem Nicht-Juden gehören und das Kochen auf dessen Anweisung hin geschieht. Backen, Braten, Grillen werden in dieser Hinsicht mit Kochen gleichgestellt.

Nicht-jüdischer Kochkurs

Wenn man in einer nicht-jüdischen Einrichtung an einem Kochkurs teilnimmt, darf ein Jude nicht auch tatsächlich kochen, wenn dabei Fleisch, tierisches Fett oder Fleischprodukte mit Milch, Milchpulver, Käse oder Butter vermischt werden. Hierzu zählt man backen, braten, umrühren heißer Speisen. Einstellen der Temperatur, eine Backform in den Ofen setzen oder einen Topf auf den Herd stellen. Man darf aber an den Vorbereitungen, die dem eigentlichen Kochen vorausgehen, teilnehmen, etwa Teig kneten oder eine Suppe vorbereiten.

Anmerkung: Man darf keinen Nicht-Juden anweisen, für einen Juden eine Vermischung milchiger und fleischiger Speisen zu kochen.

Abschmecken von trefah Speisen

Das Abschmecken von trefah Speisen ist verboten, auch wenn diese nicht geschluckt werden.

Aus diesem Grunde ist es für einen Juden praktisch unmöglich, als Koch in einem nicht-jüdischen Restaurant, Hotel oder Privathaushalt zu arbeiten, weil das Abschmecken der Speisen unerlässlich für den Erfolg des Kochens ist.

Ein Jude, der eine Karriere als Koch in einer nicht-jüdischen Einrichtung machen möchte, sollte sich deutlich vor Augen halten, welche Probleme sich daraus ergeben.

Fortsetzung folgt ijH.

  1. Mit ausdrücklicher Genehmigung der Familie des Verfassers und des Übersetzers und Copyrightbesitzers der deutschen Ausgabe Ulrich Michael Lohse.

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