Koschere Lebensmittel in der Verfügung von Nicht-Juden
Koschere Lebensmittel ohne Kennzeichnung, die man einem Nicht-Juden in Gewahrsam gibt, oder die durch einen Nicht-Juden geschickt wurden, könnten absichtlich oder unabsichtlich durch Nicht-Koscheres ersetzt worden sein. Um sicher zu stellen, dass das nicht geschieht, muss man ein Papier mit einigen Buchstaben, am besten in hebräisch, so über die Verpackung oder den Behälter kleben, dass es zerreißen würde, falls der Inhalt entfernt würde. Falls Lebensmittel bei einem Nicht-Juden gelassen wurden oder durch ihn geschickt wurden, ohne dass diese Vorsichtsmaßnahmen ergriffen wurden, muss man eine Scha’alah machen.
Haushaltshilfen, die man allein lässt
Darf eine nicht-jüdische Haushaltshilfe oder ein Babysitter in einem jüdischen Haus allein bleiben?
Das hängt von den Umständen ab.
(a) Falls die betreffende jüdische Person das Haus nur für kurze Zeit verlässt, oder falls eine jüdische Freundin, die einen Haustürschlüssel hat, von Zeit zu Zeit nach dem Rechten sehen wird, und die nicht-jüdische Hilfe darauf aufmerksam gemacht wurde, kann sie allein im Haus bleiben.
b) Falls ein Jude oder eine Jüdin für längere Zeit, d.h. um in die Stadt, zur Synagoge oder zu einer Hochzeit zu gehen, nicht zu Hause sein wird und keine andere jüdische Person gebeten wurde, von Zeit zu Zeit nach dem Rechten zu sehen, darf ein nicht-jüdisches Mädchen oder Babysitter normalerweise nicht allein im Haus bleiben, ohne dass die Speisekammer, der Lebensmittelschrank und der Kühlschrank versiegelt oder abgeschlossen wurde. Diese Vorsichtsmaßnahmen muss man auch ergreifen, wenn man möchte, dass eine Putzfrau in Abwesenheit des jüdischen Bewohners kommt.
Wenn eine Hausangestellte für längere Zeit[2] kleine Kinder beaufsichtigen soll und sie dabei Zugang zum Speiseschrank haben muss, so gibt es keine andere Möglichkeit als es so einzurichten, dass ein Jude oder eine Jüdin ein paar Mal während des Tages hereinschaut. Die Hausangestellte muss darüber informiert werden. Wenn man das Haus einen ganzen Tag oder länger verlassen will und ein nicht-jüdisches Hausmädchen die Kinder oder die Wohnung beaufsichtigen soll, so muss man einen Rabbiner befragen.
Einkäufe, die ein Nicht-Jude tätigt
Ein Nicht-Jude darf nicht zum Einkaufen von unversiegelten koscheren Lebensmitteln geschickt werden, beispielsweise Fleisch, Fischfilets, Käse, Brot oder Kuchen, auch dann nicht, wenn genaue Angaben gemacht wurden, wo die Lebensmittel gekauft werden sollen.
Ebenso wenig darf man unversiegelte koschere Lebensmittel, roh oder gegart, durch einen Nicht-Juden in ein anderes jüdisches Haus schicken. Falls es doch geschah, muss man einen Rabbiner befragen.
Beispiele: Verschicken von Shelach Manot durch einen Nicht-Juden, oder Kuchen oder Kekse für eine Simcha.
Lebensmittel für jüdische Patienten in einem Krankenhaus hinterlassen
Wenn man koschere Lebensmittel für einen jüdischen Patienten in einer nicht-jüdischen Krankenhausküche hinterlässt, müssen die Behälter versiegelt sein. Dies geschieht, indem man Papier mit einigen Buchstaben, am besten in hebräisch, über die Verpackung oder den Behälter klebt, um sicher zu gehen, dass nichts an dem Essen verändert werden kann. Dieses Papier muss vom Patienten oder von einer Krankenschwester in Anwesenheit des Patienten entfernt werden. Wenn der Patient zu krank ist, um damit befasst zu werden, muss man einen Rabbiner darüber befragen, wie man vorgehen kann.
Es ist ein wertvoller Dienst für die Jüdische Gemeinde, wenn Vereinbarungen mit Krankenhäusern getroffen werden, fertig verpackte koschere Lebensmittelpackungen mit passenden Diäten für die Kranken bereit zu halten, ähnlich der gut funktionierenden koscheren Lebensmittelversorgung von Flugpassagieren. Wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen wurden, sollte man einen Rabbiner oder eine Bikur-Cholim-Vereinigung um Rat fragen, wie man am besten der Diät des betroffenen Patienten entsprechen kann, ohne dass er die Kaschrut- Gesetze übertritt.
Unsere Weisen maßen der Versorgung der Kranken mit koscherem Essen große Bedeutung bei.’ Sie erlaubten Sogar, den Schabbat nicht zu beachten, um einen Schwerkranken mit koscherem Essen zu versorgen, obwohl trefah Essen vielleicht zu bekommen ist. Daher ist es die Pflicht von Verwandten und Freunden, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, Kranke, die diesbezüglich von ihrem Wohlwollen abhängen, mit koscherem Essen zu versorgen. Wir haben die Pflicht, für solches Essen zu sorgen, auch dann, wenn der Patient selber nicht eigens um koscheres Essen bittet.
Unbeaufsichtigt gebliebenes Fleisch
Wenn man Fleisch ohne Stempel oder Siegel in einem Haus gelassen hat, wo Fenster oder Türen offen waren und man bei der Rückkehr merkt, dass das Fleisch von seinem ursprünglichen Platz weggelegt wurde, muss man einen Rabbiner fragen, denn es besteht ein gewisses Risiko, dass es ausgetauscht wurde. Meistens wird der Rabbiner anhand der Charakteristika von koscherem Fleisch in der Lage sein, es als koscher zu identifizieren, zum Beispiel durch die Art, wie es geschnitten ist, oder durch seinen salzigen Geschmack.
Beispiele: Man hat Fleisch versehentlich in einem öffentlichen Verkehrsmittel liegengelassen (Bus oder U-Bahn); Fleisch oder Wurst wurde ohne Versiegelung mit der Post geschickt.
- Mit ausdrücklicher Genehmigung der Familie des Verfassers und des Übersetzers und Copyrightbesitzers der deutschen Ausgabe Ulrich Michael Lohse. ↑
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Dieses Buch beschäftigt sich vor allem mit dem Kaschrut-Aspekt dieses Falles. Der Leser muss jedoch auf die Tatsache aufmerksam gemacht werden, dass einige wohlmeinende Au-pair-Mädchen oder Helfer kleine Kinder in christlichen Riten oder Geschichten aus dem Neuen Testament einführen könnten, wenn man ihnen die Kinder überlässt. Ein typischer Fall ereignete sich vor einigen Jahren, als eine Mutter nach dem Kol Nidre nach Hause kam und erfuhr, dass ihr Babysitter beim Zu-Bett-Bringen ein christliches Nachtgebet mit ihren Kindern gesprochen hatte. ↑