In Chutz la’aretz
In Chutz la’aretz (außerhalb Israels) findet man keine Erzeugnisse, die in Israel auf Feldern von Schomrej Schewi’it gezogen worden sind, weil derartige Produkte nicht in herkömmlicher Weise vermarktet werden. Man muss daher vermuten, dass solche israelischen Erzeugnisse von Feldern stammen, die entsprechend dem Ikar Halacha nicht Schomrej Schewi’it sind. Daraus folgt, dass man derartige Erzeugnisse nicht kaufen und man beim Besuch von Menschen, die sich der Dinim der Sch’mittah nicht bewusst sind, auch nicht davon essen darf.
In Eretz Jisrael
Perot Schewi’it dürfen gegessen werden, sofern sie nicht Sefichin, ne’ewad oder meschumar (vorausgesetzt, dies geschieht noch vor der Zeit des Bi’ur). Für Menschen, die sich nach der Rechtsprechung des Chason Isch richten, betrifft dies unter den gegenwärtigen israelischen Gegebenheiten hauptsächlich Erzeugnisse, welche von Feldern oder Pardesim stammen, deren Besitzer die Dinim der Schewi’it halten oder welche Nochrim (Nicht-Juden) sind.
Worauf man achten muss, wenn man erlaubte Perot Schewi’it isst
Der Passuk in der Parscha Behar[2] sagt, dass Perot Schewi’it „le’ochlo“ – zum Essen bestimmt — sind. Daraus leiten die Chasal folgendes ab:
1. Man darf Perot Schewi’it nicht unnötigerweise vergeuden.
2. Man darf sie nicht vorsätzlich zerstören oder verbrennen.
3. Man darf sie, außer unter bestimmten Gegebenheiten, nur zum Verzehr verwenden.
4. Man darf sie keinem Nochri geben, außer dieser gehört zum Haushalt.
Nicht vergeuden
Wenn man Portionen verteilt, darf man nicht mehr austeilen, als voraussichtlich gegessen wird. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn man Speisen an kleine Kinder gibt.
Nicht zerstören
Jeder durch Mensch oder Tier essbare Teil der Frucht oder des Gemüses, selbst Schalen oder Stängel, dürfen nicht verbrannt oder auf den Müll geworfen werden.
Was sich zum Verzehr durch den Menschen eignet, darf man nicht an Tiere verfüttern.
Wie man Speisereste entsorgt
Noch zum Verzehr geeignete Reste dürfen nicht mit dem vermischt werden, was für den Menschen nicht mehr genießbar ist. Andernfalls würde man diese so direkt verderben.
Um das zu vermeiden, ist es üblich, alle essbaren Lebensmittelreste entweder in einem Plastikbeutel zu sammeln und diesen dann zu verschließen und zu entsorgen, oder für Abfälle zwei getrennte Behälter zu benutzen.
Nachdem die Speisen sowohl für den Menschen als auch für Tiere ungenießbar geworden sind, darf man sie fortwerfen.
Lebensmittelreste, die für den Menschen ungenießbar sind, müssen in einem extra Behälter verwahrt werden, bis sie verrottet und auch für Tiere ungenießbar geworden sind. Dann darf man sie fortwerfen.
Was ist zu tun, wenn man Perot Schewi’it gekauft haben sollte?
Wenn man in Israel oder in Chutz la’aretz versehentlich Perot Schewi’it gekauft hat, die man nicht essen darf, z.B. Sefichin, ne’ewad oder meschumar, darf man sie weder einem Nicht-Juden geben noch darf man sie fortwerfen, weil sie Keduschat Schewi’it sind. Sie müssen in der gleichen Weise entsorgt werden wie Lebensmittelreste.
Anmerkung: Enthält ein Fruchtsalat z.B. Stücke einer Jaffa-Orange, oder eine Suppe israelischen Sellerie oder Zwiebeln, muss die gesamte Speise wie Perot Schewi’it behandelt werden und darf weder gegessen noch zerstört werden. Man mache eine Scha’alah was damit zu tun ist.
Die Zeit des Bi’ur
Was ist Bi’ur und Scha’at Ha’biur
Entsprechend dem Din der Torah dürfen die hefker gemachten Perot Schewi’it, von jedermann bis zu jenem Zeitpunkt aufgelesen und gegessen werden, den man Scha’at Habiur[3] “ nennt. Es ist dies der Zeitpunkt, wenn die Perot Schewi’it aus dem eigenen Haus auf die Straße oder einen beliebigen anderen öffentlichen Platz herausgebracht werden und hefker — für herrenlos — erklärt werden müssen.
Der Zeitpunkt der Mizwat Bi’ur
Der Zeitpunkt der Mizwat Bi’ur ist gekommen, wenn ein bestimmtes Erzeugnis sich nicht mehr auf dem Feld befindet, d.h., wenn sich keine weiteren Früchte an den Bäumen und kein Gemüse und Getreide auf dem Acker befinden. Dies variiert in starkem Maße von Frucht zu Frucht und von Gemüse zu Gemüse, da jedes seine eigene Vegetationsperiode hat. So beginnt z.B. die Zeit des Bi’ur für Feigen zu Beginn von Chanukkah des achten Jahres und der von Wein zu Beginn von Pessach des achten Jahres.
Die Zeit des Bi‘ur für Gemüse liegt im siebten Jahr am Ende der entsprechenden Saison für das betreffende Gemüse. Die Batej Dinim in Eretz Jisrael veröffentlichen die Zeiten für den Bi’ur der verschiedenen Erzeugnisse.
Wie man den Bi’ur vollzieht
Wer zum Zeitpunkt des Bi‘ur erlaubte Peros Schewi’it besitzt, sei dies in der Gefriertruhe oder in einer Vorratskammer und deren Menge das Quantum übersteigt, welches von der Familie üblicherweise bei drei Mahlzeiten verzehrt wird, muss diese aus dem Haus in einen Öffentlichen Bereich, etwa auf die Straße oder einen Seitenweg herausbringen und in Anwesenheit von drei Personen hefker machen. Anschließend kann man es wieder in Besitz nehmen und Bikeduschat Schewi’it essen wie Zuvor.
Weiß jemand nicht die richtige Zeit für den Bi‘ur einer bestimmten Frucht, muss er es in der fraglichen Periode jeden Tag erneut hefker machen.
Wie ist der Din, wenn Bi’ur nicht vollzogen wurde?
Jedes Erzeugnis des Sch’mittah-Jahres, welche sich zum Zeitpunkt des Bi‘ur im Besitz eines Juden befunden hat und nicht hefker gemacht wurde, wird Assur behana ah, d.h. man darf keinen Nutzen daraus ziehen. Daraus folgt, dass man nach dem Zeitpunkt für den Bi’ur keine Perot Schewi’it von irgendjemandem kaufen darf, der nicht Schomer Schewi‘it. Dies ist insbesondere von Bedeutung bei Dosenfrüchten, Schokolade, Süßigkeiten, Fruchtsäften und Wein, selbst nach einer langen Zeitspanne nach dem Sch’mittah-Jahr.
Kauf bei einem Nicht-Juden nach der Zeit des Bi’ur
Wer der Rechtsausslegung des Chason Isch folgt und Erzeugnisse, die auf dem Grund und Boden eines Nochri erzeugt wurden, als Keduschat Schewi’it ansieht, darf nach der Zeit des Bi’ur Perot Schewi’it von einem Nicht-Juden kaufen, vorausgesetzt er macht diese noch am Tage des Kaufes hefker. Ist dies unterblieben, werden diese Erzeugnisse Assur behana’ah.
Fortsetzung folgt ijH
- Mit ausdrücklicher Genehmigung der Familie des Verfassers und des Übersetzers und Copyrightbesitzers der deutschen Ausgabe Ulrich Michael Lohse. ↑
- Wajikra Kap. 25 ↑
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Nicht zu verwechseln mit Bi’ur Ma’aser, welches zu dem Erew Pessach des vierten und siebten Jahr des Sch’mittah-Zyklus eintritt. ↑