Wochenabschnitt Re’eh – Wann ist Erbarmen Grausamkeit?

Datum: | Autor: Rav Chaim Grünfeld | Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag
Erbarmen

Die Parscha (Abschnitt) über die sogenannte „Ir haNidachat“ behandelt das Problem einer Stadt in der grössere Teil der jüdischen Bevölkerung zum Götzendienst verführt worden war. In diesem Fall ruft die Torah den gesamten jüdischen Staat auf, seine g’ttangehörige Integrität zu schützen, indem er das verfaulte Glied seines Staates abschneide und vernichte.

Denn durch diesen Abfall hat diese Stadt nicht nur ein Verbrechen gegen G’tt begangen, sondern auch einen Verrat am Grundprinzip der Nation. Daher bezeichnet der Passuk den Beginn einer solchen Verführung mit (13,14): „Jaz’u Anaschim bne Blija’al mikirbecha” – „Es sind hinausgetreten nichtswürdige Männer aus deiner Mitte“, sie sind aus der nationalen Gesamtheit des jüdischen Volkes ausgetreten und stehen ihm nun als Feind gegenüber.

Somit bleibt der Nation keine andere Wahl als das Schwert gegen ihre – zu Feinden gewordenen – Brüder zu erheben.

Die Torah verhängt diesen Vernichtungsbann sogar über die Vermögensgüter der Hingerichteten, alles muss verbrannt werden (13,16-18), damit auch nur der Hauch eines solchen Verrats – die durch solchen Verrat entweihten materiellen Güter der Frevler – nicht in den Besitz anderer übergehe. Ferner verlangt sie die dauerhafte Zerstörung der Stadt (also einen Verbot des Wiederaufbaus einer solchen Stadt), damit der durch einen solchen Verrat entweihte Grund und Boden nie wieder eine jüdische Wohnstätte werde[1].

Damit wird die immer wieder gestellte Frage geklärt, wie dieser Befehl mit der sonst geltenden Barmherzigkeit der Torah – die ja sonst als „Deracheha Darke Noam“ bezeichnet wird, deren “Wege angenehm und friedlich sind”[2] – und der „Rachmanut“ (Erbarmen), das ein fester Bestandteil des Grundcharakters des jüdischen Volkes ist[3]. Denn es ist wohl eindeutig, dass ein Glied des Körpers so schnell wie möglich von diesem abgetrennt werden muss, wenn es verfault oder vergiftet ist, um dadurch den restlichen Körper vor dem Verfall zu retten.

Niemand wäre so dumm, dabei nicht an seinen Selbsterhalt zu denken!

Dasselbe gilt nicht nur bei körperlicher Bedrohung durch eine lebensgefährliche Krankheit, wilde Tiere oder einen Mörder, sondern auch bei einer gefährlichen geistigen Vergiftung, welche ‘chalila’ (G’tt behüte) die ganze Seele des Jehudi ins Verderben reißen kann, wie z.B. Götzendienst und Ketzerei.

Der bekannte Jeruschalaimer Maggid, Raw Schalom Mordechai haKohen Schwadron sZl., fügte hinzu, dass es sich bei dieser geistigen Gefahr im Grunde genommen auch um eine physische handelt, denn der Passuk begründet diese totale Vernichtung mit (13,18): „Lema’an jaschuw Haschem meCharon Apo” – „Damit Haschem von dem Entbrennen Seines Zornes zurückkehre“. Daraus ist ersichtlich, dass die gesamte jüdische Nation durch die Existenz einer „Ir haNidachat“ dem g’ttlichen Zorn ausgesetzt wäre, und sich davor nur durch deren sofortige und vollständige Vernichtung retten kann.

Folglich sind die Strafenden sehr wohl ”Ba’ale Rachamim” (barmherzige Leute), die sich der Gefahr des gesamten jüdischen Volkes annehmen und sich um dessen Rettung und Erhaltung kümmern.

Es ist sicher sinnvoller, sich über die Mehrheit des Volks als nur über eine einzige Stadt zu erbarmen, insbesondere wenn diese sich in einen inneren Feind verwandelt hat, welche den gesamten jüdischen Glauben und dessen Grundprinzipien verraten hat! Der Feind muss daher, wie ein sich immer mehr ausbreitender tödlicher Virus, sofort und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gestoppt werden.

Dieses ungewöhnliche Verhalten möchte die Torah mit den folgenden Worten erklären (13,18): „Es soll nicht das Geringste von dem Verbannten an deiner Hand haften bleiben, damit Haschem vom Entbrennen Seines Zornes zurückkehre und dir Erbarmen schenkt, sich deiner erbarme…“.

Die „Midat haRachamim“, die Eigenschaft der Barmherzigkeit, ist einer der besonderen Tugenden G’ttes, mit der Er nicht nur seine Welt führt, sondern die auch dem Klall Jisrael als Grundcharakter gegeben wurde und in zahlreichen Gesetzen der Torah von jedem ausdrücklich verlangt wird. Wann und wie diese Eigenschaft jedoch ausgeübt werden muss und welche Dinge dabei Priorität haben, diese Entscheidung obliegt nicht dem von irdischen Gelüsten und materiellen Neigungen geblendeten und sich nach ihnen richtenden Menschen, sondern nur G’tt und der Torah alleine.

Deshalb hat sich der Jehudi nur dann zu erbarmen, wenn es die Torah von ihm erwartet und befiehlt, nämlich dann, wenn Hkb“H „ihm Erbarmen schenkt und sich seiner erbarmt“.

Dann – und nur dann – gilt die Regel von (28,9) „weHalachta biDerachaw” – „Wandle in Seinen Wege“, dass von Chasal so interpretiert wird: „So wie Er ‘Rachum weChanun’ ist, sei auch du barmherzig und gunstvoll…”[4]. Denn wenn Haschem Erbarmen mit seinen Menschen hat, dann muss auch der Mensch mit ihnen Erbarmen haben.

Handelt es sich jedoch um Frevler, die G’ttes Zorn auf sich ziehen, so verdienen sie kein Erbarmen, so wie sie kein Mitleid mit ihren Mitmenschen hatten, als sie diese zum Abfall von der Torah und zum Götzendienst verführt haben. Erst durch die Vernichtung der „Ir haNidachat“ erlischt der g’ttliche Zorn; Sein Erbarmen kehrt zum jüdischen Volk zurück, und Jisrael gibt dieses von G’tt erhaltene Erbarmen ebenfalls seinen Mitbürgern weiter und erbarmt sich allen Jehudim gegenüber.

Und noch mehr schreibt der Or haChajim haKadosch: „Die Torah versichert den Strafenden an dieser Stelle, dass dieser eigentlich barbarische Akt keine bleibenden psychischen Schäden hinterlassen wird. Denn Hkb“H wird ihnen „Erbarmen“ schenken”. D.h. an dieser Stelle bedeutet ”kein Erbarmen haben” (mit den Frevlern) echtes Erbarmen zu haben (mit dem jüdischen Volk) und wird mit der ‘Midah keneged Midah’ (Maß um Maß) von Haschem mit der Midat haRachamim beschenkt.

Wer hingegen an falscher Stelle Erbarmen zeigt, ist in Wirklichkeit ein grausamer Mensch dessen Erbarmen nur zerstörerische Folgen haben werden.

Er ist wie die Eltern, die ihre Kinder bei einem Vergehen, statt sie zurechtzuweisen oder, wo nötig, zu bestrafen, sie nur mit Erbarmen an falscher Stelle überhäufen und so in einem Akt der Grausamkeit schuld an deren seelischen Verstümmelung und physischen Untergang sind! Solches Erbarmen nennt Schlomo haMelech (Mischle 12,10): „weRachame Rescha’im achsari” – „Das Erbarmen der Frevler ist grausam”[5]. Stattdessen verhelfe man ihnen und den Mitmenschen die Wahrheit zu erkennen, belehre sie wie Awraham Awinu, dass sie nicht blind und gedankenlos seien. Diese Erleuchtung ist die grösste ‘Rachmanut’, mit denen man andere beschenken kann!

  1. Gemäß Chumasch Hirsch
  2. Mischle 3,17
  3. Jebamot 79a, drei Eigenschaften sind beim jüdischen Volk erkennbar…
  4. Sifri P. Ekev (Dewarim 11,22 und Raschi zur Stelle)
  5. Siehe hierzu ausführlich in Orchot Zadikim Kap.5-6

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