ח,לא וַיֹּאמֶר מֹשֶׁה אֶל אַהֲרֹן וְאֶל בָּנָיו בַּשְּׁלוּ אֶת הַבָּשָׂר פֶּתַח אֹהֶל מוֹעֵד וְשָׁם תֹּאכְלוּ אֹתוֹ וְאֶת הַלֶּחֶם אֲשֶׁר בְּסַל הַמִּלֻּאִים כַּאֲשֶׁר צִוֵּיתִי לֵאמֹר אַהֲרֹן וּבָנָיו יֹאכְלֻהוּ.
8,31 Mosche sprach sodann zu Aharon und seinen Söhnen: Kocht das Fleisch im Eingang des Zusammenkunftsbestimmungszeltes, und dort sollt ihr es und das Brot, das im Korb des Bevollmächtigungsopfer ist, essen, wie ich das Gebot überbracht habe: Aharon und seine Söhne sollen es essen.
Da der Inhalt des Gebotes an Aharon in der dritten Person gefaßt ist, so dürfte das צִוֵּיתִי in der Bedeutung der Überbringung des Gebotes zu nehmen, und durfte diese Fassung dadurch motiviert sein, daß während der sieben Amtseinführungstage der Kohanim Mosche nicht als Überbringer, sondern als Vollzieher des Gesetzes, als amtierender Priester fungierte, in diesem Genuß des Fleisches des Widders der Amtseinführung und des Brotes aus dem Korb der Amtseinführung aber gerade Aharon und seine Söhne sich des Genusses der Priesterwürde bewußt werden sollten.
In diesem Moment wird ihnen Mosche als Uberbringer des Gesetzes gegenwärtig, wie denn auch in alle Zukunft der jüdische Priester als solcher der Gesetzeslehre und den Gesetzeslehrern untergeordnet ist. Das jüdische Priesteramt gehört wesentlich der Erfüllung des Gesetzes, nicht der Gesetzeslehre an. Das Amt der Gesetzeslehre ist an keine Abstammung gebunden, und der Ausspruch des Talmuds (Horiot 13a), dass ein gesetzeskundiger Mamser[1] einem gesetzesunkundigen Hohenpriester vorangeht, kennzeichnet scharf die Stellung des jiidischen Priesteramtes zur Gesetzeslehre, und verweist alles, was man durch gedankenlose Ubertragung aus anderen Kreisen[2] von einer Hierarchie des jüdischen Priestertums spricht, in das Bereich der Fabel.
- “Bastard” ↑
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mit “anderen Kreisen” meint Raw Hirsch am ehesten nichtjüdische oder jüdische, aber dem eigentlichen Judentum entfremdete Quellen (-Red.) ↑