Bearbeitet von Dr. Ari Lewenstein und erschienen im Buch „Glanzlichter der Tora – Meore Hassar“.
Es stellt sich noch die Frage, weshalb wohl die Tora diese טְבִילָה (Eintauchen) beim Übergang von Geräten aus nichtjüdischem in jüdischen Besitz gerade bei metallenen Geräten angeordnet hat. Ein metallenes Gerät ist ein sprechender Ausdruck der Herrschaft des Menschen über die Erde und ihre Stoffe. Nur dank seiner Intelligenz ist der Mensch fähig, diese Stoffe aus der Erde zu gewinnen, zu läutern und in die gewünschte Form zu gießen. Andererseits ist Essen eine Tätigkeit, die ganz im Dienst der physisch-sinnlichen Natur des Menschen steht. Ein metallenes Gerät zu Speisezwecken stellt somit eigentlich die geistige Seite des Menschen in den Dienst der Befriedigung seiner körperlichen Bedürfnisse.
Nach jüdischer Auffassung soll aber die Befriedigung körperlicher Bedürfnisse im Dienst der geistigen Lebensaufgabe stehen. Mit der טְבִילָה wird nun das Gefäß aus dem Dienst des rein körperlichen Essens zu einem Akt erhoben, wie ihn nur das jüdische Volk kennt: die Erfüllung körperlicher Bedürfnisse als עֲבוֹדָה (Dienst) und Mittel zur Erreichung von קְדֻּשָׁה[2]. Darum muss die טְבִילָה auch in einer Mikwe von 40 Se’o, wie für die טָהֳרָה eines Menschen stattfinden, soll doch diese טְבִילָה die Tätigkeit des Menschen, das Essen, zu einem Akt der קדשה erheben. So heißt es auch im Jeruschalmi[3]: [4]לְפִי שֶׁיָּצְאוּ מִטֻּמְאַת הַנָּכְרִי לִקְדֻשַּׁת יִשְׂרָאֵל.
Gläserne Geräte werden ebenfalls durch künstliche Feuerbeherrschung geschaffen und sind wie Metalle schmelzbar. Infolge ihrer Ähnlichkeit mit den Metallen, erfordern daher gläserne und glasierte Speisegeräte eine טְבִילָה מִדְּרַבָּנָן.[5]
- Eintauchen der Gefäße ↑
- Heiligkeit ↑
- Awoda Sara 5,15 ↑
- weil sie verliessen die Unreinheit des Nichtjuden in die Heiligkeit eines Jisrael ↑
-
Awoda Sara 5,15 ↑