Übersetzung von Rabbiner Dr. Selig Bamberger SZL
Schabbat – Folge 1
Die große Heiligkeit des Schabbats; und wer ihn entweiht, ist einem Götzendiener gleich; und die Vorschriften für die Vorbereitung für den Schabbat.
1. Der heilige Schabbat ist das große Zeichen und der Bund, die der Heilige, gelobt sei Er, uns gegeben, daß wir wissen, daß in sechs Tagen der Ewige den Himmel und die Erde erschaffen und alles, was in ihnen, und am siebten Tage feierte; das ist die Grundlage der Religion; und unsere Weisen s. A. haben gesagt[1]: Der Schabbat wiegt alle Gebote auf. Wer den Schabbat vorschriftsgemäß hält, hat damit gleichsam die ganze Tora anerkannt; und wer ihn entweiht, ist, als ob er die ganze Tora abgeleugnet hätte. So heißt es auch im Buche Esra[2]: Und auf den Berg Sinai hast Du Dich herabgelassen… und ihnen… wahre Lehren, gute Gebote und Pflichten gegeben; und Deinen heiligen Schabbat ihnen kundgetan!
2. Wer den Schabbat öffentlich entweiht, ist in jeder Beziehung wie ein Götzendiener. Wenn er Wein anrührt, macht er ihn verboten; das Brot, das er bäckt, ist wie Brot eines Götzendieners; ebenso ist die Speise, die er kocht, wie von einem Götzendiener gekocht. Öffentlich ist in Gegenwart von zehn Jisraeliten; nicht gerade, daß er es wirklich vor ihnen tut, sondern, wenn sie von der Sünde wissen.[3] So geht aus dem Talmud und den auf ihn folgenden Gesetzeslehren hervor bei der Sache, daß Esthers Geschick öffentlich war; so schreibt auch Peri Megadim[4]:
Öffentlich heißt zehn Jisraeliten oder, wenn er weiß, daß es bekannt werden wird.
3. Darum rühmt der Prophet und sagt[5]: “Heil dem Manne, der dies tut, dem Menschenkinde, das daran festhält, den Schabbat hütet, ihn nicht zu entweihen… Wer den Schabbat hütet nach seiner Vorschrift und nach Kräften ihn ehrt und zur Wonne macht, dessen Lohn auch in dieser Welt ist ebenfalls vom Munde des Propheten ausgesprochen worden, außer dem großen Lohn, der für die zukünftige. Welt aufbewahrt ist; so heißt es[6]: Wenn du am Schabbat deinen Fuß zurückhältst, dein Geschäft nicht zu vollbringen an meinem heiligen Tage, und den Schabbat eine Wonne nennst, als Heiligtum des Ewigen ausgezeichnet, und ihn ehrst, deine Wege nicht zu gehen, dein Geschäft nicht aufzusuchen und davon zu sprechen, dann wirst du Wonne finden im Ewigen, und ich werde dich über die Höhen der Erde dahin schreiten lassen und dich das Erbe deines Vaters Jaakow genießen lassen; denn der Mund des Ewigen hat gesprochen.”
4. Es steht geschrieben[7]: Gedenke des Schabbattages, ihn zu heiligen! Das bedeutet: Man denke an jedem Tag an den Schabbattag, um ihn zu heiligen. Wenn einem eine ausgezeichnete Speise, die nicht jeden Tag zu haben ist und die nicht verdirbt, zu Händen kommt, erwerbe man sie zur Ehrung des Schabbats. Am Erew – Schabbat ist es eine Pflicht, früh am Morgen aufzustehn, um das für den Schabbat Nötige einzukaufen; man kann sogar vor dem Gebet einkaufen, nur versäume man dadurch nicht das Gebet mit der Gemeinde.
Es ist besser, am Erew – Schabbat zur Ehrung des Schabbats einzukaufen als bereits am Donnerstag zu kaufen.
Nur eine Sache, die man vorbereiten muß, kaufe man schon am Donnerstag. Bei jeder Sache, die man kauft, sage man: Zur Ehrung des Schabbats! Auf Grund einer Anordnung Esras wäscht man schon am Donnerstag die Gewänder zur Ehrung des Schabbats und nicht am Erew – Schabbat, weil man sich am Erew – Schabbat mit dem, was für den Schabbat nötig ist, beschäftigen muß.
5. Es ist eine Pflicht für jeden Menschen, wenn er auch viele Diener hat, dennoch selbst irgend etwas zur Ehrung des Schabbats zu tun, um ihn dadurch zu ehren, wie wir bei den Amoraim (den Lehrern im Talmud) finden[8]: R. Chisda schnitt das Kraut fein, Rabha und R. Joseph spalteten Holz, R. Sera zündete das Feuer an, R. Nachman machte das Haus zurecht, brachte die für den Schabbat nötigen Geräte hinein und räumte die Geräte des Werktags aus. Von ihnen lerne jeder Mensch und sage nicht: Ich will meine Ehre nicht verletzen; denn das ist eine Ehre für ihn, wenn er den Schabbat ehrt.
6. Es ist Gebrauch in ganz Jisrael, zur Ehrung des Schabbats Brote im Hause zu backen; es ist unfraglich, wenn sie an den Werktagen Brot vom nichtjüdischen Bäcker essen, daß sie dann darauf achten sollen, am heiligen Schabbattag jüdisches Brot zu genießen: aber auch, wenn sie an den Werktagen Brot vom jüdischen Bäcker essen, sollen sie dennoch zur Ehrung des Schabbats im Hause backen, damit die Frau das Gebot der Absonderung der Challa erfülle.
Denn der erschaffen worden, und er war die erste Mensch ist am Erew – Schabbat Challa der Welt.
Die Frau verdarb ihn durch ihre Sünde, darum muß sie dies wieder gutmachen. Man macht drei Brote, ein großes, ein mittelmäßiges und ein kleines; das mittelmäßige für die Mahlzeit bei Nacht, das große für die Mahlzeit am Tag, um zu zeigen, daß die Ehrung des Tages den Vorzug hat, und das kleine für die dritte Mahlzeit.
7. Man bereite nach seinem Vermögen Fleisch und gute Fische, Leckerbissen und vorzüglichen Wein vor; denn es ist eine Pflicht, bei jeder Mahlzeit von den Schabbat – Mahlzeiten Fische zu essen, wenn sie einem nicht schaden. Wenn sie einem aber schaden oder nicht angenehm sind, esse man sie nicht; denn der Schabbat ist zur Wonne und nicht zum Schmerz gegeben.
Man schleife das Messer; denn das gehört ebenfalls zur Ehrung des Schabbats; man mache das Haus zurecht, überziehe die Betten und breite eine Decke über den Tisch aus; und diese sei den ganzen Schabbattag ausgebreitet.
Manche nehmen es genau und breiten zwei Decken aus.
Man freue sich mit der Einkehr des Schabbats und denke in seinem Sinn, wenn man erwarten würde, daß irgendein teurer und angesehener Mensch zu einem käme, wie würde man das Haus ihm zu Ehren herrichten: und um so mehr zu Ehren der Königin Schabbat. – An manchen Orten machen sie Pasteten oder Gefülltes für die Mahlzeit am Freitag Abend zur Erinnerung an das Man, das wie in einer Hülle lag, Tau unten und Tau oben. Man koste am Erew – Schabbat die Speisen, die für den Schabbat gemacht sind.
8. Selbst ein Armer in Jisrael eifre sich an und mache sich stark, den Schabbat zu einer Wonne zu machen; er spare die ganze Woche, damit er zu Ehren des Schabbats Geld habe. Wenn er kein Geld hat, leihe er selbst auf Pfänder für das Nötige für den Schabbat. Darauf haben unsere Weisen s. A. gesagt[9]: Kinder, leiht im Vertrauen auf mich; und ich bezahle es!
Die ganze Ernährung des Menschen ist für ihn von Rosch – Haschana an bestimmt, außer den Ausgaben für den Schabbat und den Festtag.
Wer da viel ausgibt; dem gibt man viel. Wenn er aber nur sehr knapp hat, darauf haben unsere Weisen s. A, gesagt[10]: Mache deinen Schabbat (bezüglich Speisen und Kleidung) wie den Werktag und nimm die Menschen nicht in Anspruch. Dennoch aber, wenn es ihm möglich, sehe er, wenigstens irgendeine kleine Sache zu Ehren des Schabbats zu machen, z. B. kleine Fische und derg. – Wenn man jemandem irgend etwas schickt, es am Schabbat zu essen, esse man es am Schabbat und lasse es nicht für den Werktag übrig.
9. Man verrichte am Erew – Schabbat von der kleinen Mincha – Zeit an und weiter keine Arbeit in fester Weise, aber flüchtig ist es erlaubt; was für den Schabbat nötig ist, ist auch nachher erlaubt. Die Kleider eines anderen für Lohn herzustellen, ist verboten; wer jedoch arm ist und für das, was für den Schabbat nötig ist, verdienen will, für den ist es den ganzen Tag erlaubt, wie am Chol – Hamoed (den Halbfeiertagen.) Einem Jisraeliten das Haar zu schneiden, ist den ganzen Tag erlaubt, selbst Arbeit des Barbiers und selbst für Lohn, weil beim Scheren erkannt wird, daß es jetzt um des Schabbats willen geschieht.
Man schließe die Läden eine Stunde vor dem Schabbat.
10. Von neun Zeitstunden an und weiter (um drei Uhr, wenn der Tag von 6 – 6 ist), ist man verpflichtet, zu unterlassen, eine Mahlzeit festzusetzen, selbst, wie man es an Wochentagen gewöhnt ist, Eine Mahlzeit, wie man sie an Wochentagen nicht zu haben pflegt, selbst eine Mahlzeit für eine Mitzwa, wenn man sie an einem anderen Tag machen kann, darf man nicht am Erew -Schabbat machen, den ganzen Tag, nicht einmal am Morgen. Eine Mahlzeit für eine Mitzwa aber, deren Zeit an dem Tag bestimmt ist, wie bei einer Beschneidung, Auslösung des Erstgeborenen und dergl., ist erlaubt; dennoch aber ist es recht, sie bereits am Morgen zu machen und sie nicht auszudehnen, und um so mehr, nicht übermäßig zu essen, damit man die Mahlzeit des Schabbats mit Appetit esse.
11. Jeder Mensch ist verpflichtet, seine Toraabschnitte mit der Gemeinde zu vollenden, das heißt, er lese in jeder Woche den Abschnitt der Woche, zweimal den Schriftvers und einmal die aramäische Übersetzung, Vom ersten Tag in der Woche an heißt es mit der Gemeinde, (weil die Gemeinde diesen Abschnitt bereits am Schabbat zu Mincha begonnen hat); eine besondere Mitzwa aber ist es, ihn am Erew – Schabbat nach der Hälfte des Tages zu lesen, Man lese jeden Abschnitt, das heißt jeden offenen, der durch eine offene Zeile, und jeden geschlossenen, der durch eine wieder geschlossene Zeile vom nächsten getrennt ist, zweimal und dann die aramäische Übersetzung dazu. (Dem stimmte der Gaon R. Elia Wilna, das Andenken des Frommen ist zum Segen, zu.)
Auch, wenn der Abschnitt mitten im Vers aufhört, unterbreche man dort.
Wenn man fertig ist, sage man nach der aramäischen Übersetzung einen Vers von der Tora, um mit der Tora zu schließen. Es ist gut, das Lesen nicht durch Gespräch zu unterbrechen. Der Gebrauch ist, auch die Haftora zu lesen. Manche haben ferner den Gebrauch, nachher noch das Lied der Lieder zu lesen. Wer auf der Reise ist und nur einen Pentateuch ohne aramäische Übersetzung bei sich hat, lese zweimal die Schrift, und wenn er dann nach einem Ort kommt, wo er die aramäische Übersetzung hat, lese er noch diese. Auch soll jeder Fromme die Erklärung Raschis zum Wochenabschnitt lernen; und wer nicht dazu imstande ist, lerne eine deutsche Erklärung zum Wochenabschnitt, z. B. das Buch Z’eno Ur’eno oder ein ähnliches, damit er den Inhalt des Wochenabschnittes verstehe.
12. Es ist für jeden Menschen eine Pflicht, an jedem Erew – Schabbat sein Gesicht, seine Hände und seine Füße mit warmem Wasser zu waschen; wem es möglich ist, bade den ganzen Körper in warmem Wasser und tauche sich in der Mikwa (dem rituellen Tauchbad) unter. (Der Gaon M. R. Jaakow b. R. Zwi schreibt, man bade nicht den ganzen Körper, weil dies an demselben Tag für den Eheverkehr nicht zuträglich ist.)
13. Es ist verboten, mit dem Vater, dem Schwiegervater, dem Mann der Mutter und dem Mann der Schwester zusammen zu baden; an einem Ort, wo man in der Badeanstalt die Blöße zu bedecken pflegt, ist es erlaubt.
Ebenso bade nicht ein Schüler mit seinem Lehrer zusammen; wenn ihn aber dieser braucht, daß er ihn bediene, ist es erlaubt.
14. Es ist eine Pflicht, sein Haupthaar zu waschen und die Nägel zu schneiden; ebenso die Haare des Hauptes zu scheren, wenn sie lang sind. Man schneide nicht die Nägel an seinen Händen und an seinen Füßen an demselben Tag. Auch schneide man nicht seine Nägel und schere man nicht sein Haar am Rosch Chodesch (Neumondstag), selbst wenn er auf Erew – Schabbat fällt. Manche achten darauf, die Nägel nicht nach der Reihe, sondern mit Überspringung zu schneiden; das heißt, rechts fangen sie mit dem Zeigefinger neben dem Daumen an, das Merkmal ist 2, 4, 1, 3, 5 (Zeigefinger, Goldfinger…), und links fangen sie mit dem vierten, dem Goldfinger, an, und das Merkmal ist 4, 2, 5, 3, 1.
Auch achten manche darauf, die Nägel nicht am Donnerstag zu schneiden, weil sie dann am Schabbattag, das ist am dritten Tag, zu wachsen anfangen. Es ist gut, darauf zu achten, die Nägel zu verbrennen. (Jedenfalls lasse man sie nicht umherliegen, daß sich keiner darüber ekle.)
15. An jedem Erew-Schabbat prüfe man seine Handlungen und erwecke sich zur Rückkehr, alle Fehler, die man an den sechs Tagen der Woche begangen hat, wieder gutzumachen.
Denn der Erew – Schabbat umfaßt alle Tage der Woche, wie der Erew – Rosch – Chodesch alle Tage des Monats umfaßt.
16. Man bemühe sich, schöne Kleider und auch ein schönes Talit für die Mitzwa zu Ehren des Schabbats zu haben; denn es heißt[11]: und ihn ehrst; und das erklären wir[12]: Es sei nicht dein Gewand am Schabbat gleich deinem Gewand am Werktag. Selbst wenn man sich auf der Reise an einem Ort inmitten von Nichtjuden befindet, ziehe man die Schabbatkleider an; denn die Gewänder sind nicht zu Ehren der sie Sehenden, sondern zu Ehren des Schabbats.
17 Man muß darauf achten, die Speisen vor dem Schabbat von den Kohlen zu entfernen; wenn man vergessen und sie nicht entfernt hätte, wenn man dann am Schabbat kommt, den Topf zu nehmen, und rings um denselben brennende Kohlen liegen, so daß man, wenn man den Topf nimmt, die Kohlen bewegen würde, ist es für den Jisraeliten verboten, ihn zu nehmen; durch einen Nichtjuden ist es erlaubt.
…
22. Nicht lang vor dem Beginn des Schabbat frage man mit sanften Worten die Leute seines Hauses: Habt ihr die Challa abgesondert?
Und sage zu ihnen: Zündet die Lichter an!
23. Der Mensch ist verpflichtet, am Erew – Schabbat vor Nacht seine Kleider zu betasten, ob keine Nadel darin steckt oder ob sich nichts in den Taschen befindet, selbst an einem Ort, an dem ein Eruw ist; denn vielleicht ist eine Sache darin, die am Schabbat nicht angefaßt werden darf.
Fortsetzung folgt ijH
- Jeruschalmi Nedarim Ende 3 ↑
- Nechemija 9,13 ↑
- Schifte Kohen 157,4??? ↑
- Jore Dea 2 Schifte Daas 8,17 ↑
- Jeschaje 56,2??? ↑
- Jeschaje 58,13 ↑
- Schemot 20,8 ↑
- Schabbat 119a ↑
- Bez. 15a??? ↑
- Schabbat 118a ↑
- Jeschaje 58,13 ↑
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Schabbat 113a ↑