Vorschriften beim Aufstehen am Morgen
Vorschriften über das Händewaschen am Morgen
- Weil der Mensch, wenn er am Morgen von seinem Lager aufsteht, wie neugeboren zum Dienste des Schöpfers, gepriesen sei Sein Name, ist, darum soll er sich heiligen und aus einem Gefäß seine Hände waschen wie ein Priester, der an jedem Morgen seine Hände vor seinem Dienste aus dem Waschbecken heiligte. Diese Waschung hat eine Stütze im Vers. So heißt es: “ich wasche in Reinheit meine Hände und gehe um Deinen Altar herum, Ewiger, Stimme des Dankes vernehmen zu lassen…” (Tehillim 26,6). Und noch einen Grund hat diese Waschung, weil sich zur Zeit des Schlafes seine heilige Seele von ihm entfernt hat, ist ein Geist der Unreinheit gekommen und hat sich auf seinen Körper gelegt; wenn nun der Mensch aus seinem Schlaf erwacht, entfernt sich der Geist der Unreinheit von seinem ganzen Körper außer von seinen Fingern; denn von ihnen weicht er nicht, bis man dreimal abwechselnd Wasser darüber gießt. Man darf nicht ohne Händewaschen vier Ellen weit gehen, wenn nicht aus einem sehr dringenden Grund.
2. Als erstes Gewand lege man das kleine Talit (Arba kanfot) an, um nicht vier Ellen ohne Zizit zu gehen. Und da die Hände noch nicht gewaschen sind, spreche man keine Beracha darüber.
3. Das Händewaschen am Morgen geschieht auf folgende Weise: man nimmt das Gefäß in die rechte Hand, gibt es in die linke und gießt zuerst über die rechte Hand, dann nimmt man das Gefäß in die rechte und gießt über die linke Hand; so verfährt man dreimal; und es ist gut, sie bis zum Handgelenk zu waschen. Im Notfall jedoch genügt bis zu den Knöcheln der Finger. Man wäscht sein Gesicht zur Ehre seines Schöpfers, so heißt es; denn im Ebenbilde G-ttes hat Er den Menschen erschaffen (Bereschit 9,6). Auch spüle man seinen Mund wegen des Schleimes darin, da man den großen Schem in Heiligkeit und Reinheit auszusprechen hat. Dann trockne man sich die Hände ab: achte auch darauf, sein Gesicht gut trocken zu machen.
4. Man soll seine Hände nur in eine Schüssel hinein (über einer Schüssel) waschen; und das Waschwasser darf man nicht gebrauchen, weil ein böser Geist darauf ruht, sondern gieße es an einem Orte aus, über den keine Menschen gehen.
5. Vor dem Waschen berühre man weder den Mund, noch die Nase, noch die Augen, noch die Ohren, noch die Leibesöffnung, noch Speisen, noch die Stelle des Aderlasses, weil der böse Geist, der vor dem Waschen auf den Händen liegt, diesen Dingen schadet.
6. Es ist gut, beim Händewaschen morgens auf ein Gefäß, Wasser und Menschenkraft wie beim Händewaschen für die Mahlzeit Wert zu legen. Im Notfall jedoch, wenn man sie nicht nach Vorschrift hat, man will aber beten, kann man seine Hände mit jedem Gegenstand (wenn auch kein ganzes Gefäß) und jeder Art Wasser und ohne Menschenkraft waschen und kann auch die Beracha על נטילת ידים darüber sprechen. Wenn ein Fluß vor einem ist, ist besser, wenn man seine Hände dreimal darin untertaucht, oder sogar in Schnee. Wenn man aber gar kein Wasser hat, reibe man seine Hände an etwas ab und sage als Beracha על נקיות ידים; das genügt für das Beten; und wenn einem dann Wasser und Gefäß, die geeignet sind, zu Händen kommen, wasche man sich seine Hände noch einmal, wie es sich gehört, sage aber nicht mehr die Beracha.
7. Es steht lobe, du meine Seele, den Ewigen, und all mein Inneres, Seinen heiligen Namen! (Tehillim 103,1). Da also der Mensch den Schem mit all seinem Inneren loben soll, darf er nicht Beracha sprechen, bevor er das Innere von Unrat und Abwasser gereinigt hat. Wenn er am Morgen aufsteht, muß er gewöhnlich seine Notdurft verrichten oder wenigstens Abwasser entfernen. Darum spreche er die Beracha über das Händewaschen beim Waschen nicht eher, als bis er sich gereinigt hat; er wasche seine Hände noch einmal, und dann spreche er die Beracha über das Händewaschen אשר יצר die Berachot über die Tora und die Beracha א‘ נשמה…
8. Wenn einer früh aufstand und sich seine Hände noch bei Nacht gewaschen hat, wie die Vorschrift ist, und bis Tagesanbruch wach blieb oder nachher noch einmal, solange es noch Nacht war, geschlafen hat, ebenso wenn einer am Tag sechzig Atemzüge (das ist ungefähr eine halbe Stunde) schlaft, und ebenso, wenn einer die ganze Nacht gewacht und nicht sechzig Atemzüge geschlafen hat, in allen diesen Fällen ist es zweifelhaft, ob sie Händewaschen brauchen oder nicht; darum wasche er seine Hände dreimal abwechselnd. wie oben Paragraph 3, spreche aber nicht die Beracha darüber.
9. Für folgende Dinge ist Händewaschen mit Wasser nötig: wer vom Lager aufsteht, wer aus dem Abort kommt, aus der Badeanstalt, wer sich die Nägel geschnitten, wer sich sein Haar geschnitten hat, wer sich die Schuhe ausgezogen, wer Eheverkehr gepflegt hat, wer ein Ungeziefer angerührt hat, wer seine Kleider gereinigt, auch wenn er kein Ungeziefer angerührt hat, wer sich den Kopf gewaschen (gerieben) hat, wer seinen Körper an den bedeckten Stellen berührt hat, wer vom Begräbnisplatz herauskommt, wer einem Toten das Geleite gegeben oder im Zelt eines Toten gewesen ist, und wer sich Ader gelassen hat.
Übersetzung von Rabbiner Dr. Selig Bamberger SZL