(ב) ה אַל תִּתְגָּרוּ בָם כִּי לֹא אֶתֵּן לָכֶם מֵאַרְצָם עַד מִדְרַךְ כַּף רָגֶל כִּי יְרֻשָּׁה לְעֵשָׂו נָתַתִּי אֶת הַר שֵׂעִיר:
2,5 Bringt euch nicht in Streit mit ihnen, denn ich gebe euch von ihrem Lande nicht so viel, als eines Fußes Sohle betritt; denn Esaw habe ich das Gebirge Seir als Erbe gegeben.
Allgemein von allen Völkern heißt es: [1]בְּהַנְחֵל עֶלְיוֹן גּוֹיִם, daß nicht ohne G-ttes Leitung die verschiedenen Stämme der Menschheit ihre Niederlassung auf Erden gefunden. Von Esaws und Lots Nachkommen, den Völkerstämmen aus Awrahams Familie, heißt es jedoch ganz besonders: יְרֻשָּׁה לְעֵשָׂו נָתַתִּי, und so auch von Moaw und Ammon[2]. Die Erinnerung hieran in dem Augenblicke, in welchem Jisrael sein Land aus G-ttes Händen hinnehmen sollte, dürfte von folgenreicher Bedeutung sein.
Sie vergegenwärtigt dem jüdischen Volke, daß auch über seinen Kreis hinaus G-ttes Vorsehung in den Geschicken der Völker walte, daß Jisrael mit G-tt achtender Scheu vor den Besitztümern der Nationen in den Kreis der Völker eintrete und Platz nehme, sich nicht als Eroberungsvolk begreife, vor welchem fortan kein Volk auf Erden in ruhigem Besitze sicher wäre; seine Kriegstat und sein Kriegsruhm sich vielmehr aus die Besitznahme des einzigen Landes zu beschränken habe, das ihm G-tt vom Anfange seiner geschichtlichen Entstehung an bestimmt und verheißen hatte. So wird auch aus diesem[3] יְרֻשָּׁה לְעֵשָׂו נָתַתִּי nachgewiesen, daß auch im Kreise der noachidischen Menschheit das Erbrecht, eines der wesentlichsten Träger aller sozialen Entwickelung, G-ttliche Sanktion hat.