Schabbat-Gesetze in Kürze – 39 ‎Melachot – Einleitung

Datum: | Autor: Rav Binjomin Posen | Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag
39 melachot

Schabbat-Gesetze in Kürze[1] Folge 2

39 ‎Melachot – Einleitung

Der Begriff Melacha am Schabbat‎ hat nichts mit schwerer Arbeit zu tun. Eine Melacha‎ ist eine Tat, die eine Sache in ihrem Wesen verändert. Bei Hinaustragen ist es die Veränderung des Platzes, an welchem sich ein Gegenstand befindet. Unsere ‏Weisen seligen Angedenkens haben entschieden, was eine Melacha‎ ist und was nicht.

Es gibt die folgenden 39 Awot Melacha (prototypische Arbeiten), von denen jede mehrere Toldot (Abkömmlinge) hat:

1. Pflügen ‏החורש‎

2. Säen ‏הזורע‎

3. Ernten ‏הקוצר‎

4. Garben binden ‏המעמר‎

5. Dreschen ‏הדש‎

6. Windschaufeln ‏הזורה‎

7. Auslesen ‏הבורר‎

8. Sieben ‏המרקד‎

9. Mahlen ‏הטוחן‎

10. Kneten ‏הלש‎

11. Backen und Kochen ‏האופה והמבשל‎

12. Wolle scheren ‏הגוזז‎

13. Waschen ‏המלבן‎

14. Hecheln ‏המנפץ‎

15. Färben ‏הצובע‎

16. Spinnen ‏הטווה‎

17. 18. & 19. > 3 Teile des Webens האורג

20. Fäden trennen ‏הפוצע חוטין‎

21. Knoten knüpfen ‏הקושר‎

22. Knoten aufbinden ‏המתיר‎

23. Nähen ‏התופר‎

‎24. Reissen ‏הקורע‎

25. Tiere fangen ‏הצד‎

26. Schächten ‏השוחט‎

27. Fell abziehen ‏המפשיט‎

28. Gerben ‏המעבד‎

29. Linieren ‏המשרטט‎

30. Schaben ‏הממחק‎

31. Nach Mass schneiden ‏המחתך‎

32. Schreiben ‏הכותב‎

33. Radieren המוחק

34. Bauen ‏הבונה‎

35. Einreissen ‏הסותר‎

36. Feuer anzünden ‏המבעיר‎

37. Feuer auslöschen ‏המכבה‎

38. Der letzte Hammerschlag ‏המכה בפטיש‎

39. Tragen ‏המוציא‎

Betreffend Chillul Schabbat[2] macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine Aw Melacha‎ oder um eine Tolda handelt. ‏במזיד‎ ist man ‏חייב כרת‎ und בשוגג muss man ein‎ חטאת bringen[3].

Hat man eine Melacha‎ verrichtet, wenn auch unabsichtlich, so darf man am Schabbat‎ keinen Nutzen‎ davon haben. Z.B. darf man bei einem Licht, das versehentlich angezündet wurde, nicht lesen.

Wenn irgendeine Lebensgefahr für einen Jehudi besteht, sogar wenn es nur ein Zweifel ist, ob überhaupt eine Gefahr ist, darf und soll man alles Nötige tun, um das Leben zu retten, ohne zuerst eine [4]‏שאלה‎ zu fragen: man soll nach eigenem Verstand entscheiden, was nötig sein kann, und dies erledigen, ohne zu zögern. Sogar bei einem kranken, alten Menschen darf man den Schabbat entweihen, um das Leben zu verlängern. Bei einer dringenden Gefahr soll man nicht zuerst einen Nichtjuden rufen, sondern selbst alles Nötige tun. Wenn es nicht sofort erledigt werden muss, ist es besser, wenn man durch einen ‏Nichtjuden oder, falls nicht möglich, durch ‏einen Minderjährigen die nötigen Melachot tun lässt (z.B. Medikamente in der Apotheke besorgen, wenn diese nicht dringend gebraucht werden).

Wenn man etwas tut, das keine Melacha‎ ist, aber vielleicht unbeabsichtigt eine Melacha‎ dabei gemacht werden kann, so ist dies ‏‏”Ejno mitkaven”[5] und ist erlaubt (z.B. auf Gras laufen, ohne Absicht, das Gras auszureissen, obwohl die Möglichkeit besteht, dass es ausgerissen wird). Dieser Heter[6] gilt nur, wenn es nicht sicher ist, dass die Melacha‎ geschieht. Wenn aber die Melacha‎ unweigerlich geschehen wird, so ist dies ein “Psik Rejscha”‎[7] und ‏verboten. Zum Beispiel darf man sich die Hände nicht über Pflanzen waschen, obwohl man es wegen Netilat Jadajim‎ tut, und nicht um die Pflanzen zu bewässern[8].

Im folgenden werden die Melachot im einzelnen behandelt.

1. Pflügen

1) Graben von Vertiefungen. Es ist verboten, in einem Feld oder Garten ein Loch zu graben oder ein solches mit Sand oder Erde zu füllen. Auch das Ebnen der Erde ist verboten. ‎

2) Kehren ist im Hause erlaubt, da unsere Häuser Stein- oder Holzböden haben, im Garten jedoch verboten, sogar bei einem Steinboden. Dies ist eine Gesejra der ‏Chachamim[9], damit man nicht zum Ebnen der Erde kommt.

3) Schwere Gegenstände über Sand oder Erde zu ziehen ist nur dann erlaubt, wenn es nicht sicher ist, dass die Erde dabei aufgerissen wird, andernfalls ist es verboten wegen Psik Rejscha – s.oben)

4) Kugelspielen: Kinder dürfen im Hause mit Kugeln spielen, aber nicht im Garten.

5) Sand oder Asche streuen auf Eis soll man nicht, sogar wenn es (Sand) nicht Muktze[10] ist (z.B. wenn es vor Schabbat‎ dafür bestimmt war). Durch einen Nichtjuden ‎ist es erlaubt. Auch Salz sollte durch einen Nichtjuden auf Eis gestreut werden. Wenn dies nicht möglich ist, darf man beides selbst tun.

2. Säen

Alles, was dazu beiträgt, dass Pflanzen oder Samen wachsen, ist verboten.

1) Es ist verboten, Hände über Gras oder Pflanzen zu waschen. Man sollte im Garten aus Befürchtung, dass man dabei etwas ausgießt, nicht essen. Am ‏Sukkot, wenn man sich im Freien wäscht, muss man darauf achten, dass man kein Wasser auf Pflanzen gießt.

2) Eine Pflanze im Blumentopf hat denselben halachischen Status wie eine, die auf der Erde wächst und man darf sie nicht begießen. Der Blumentopf soll nicht bewegt werden, weil dies das Wachstum der Pflanze beeinflusst. Es ist kein Unterschied, ob der Blumentopf unten geschlossen ist oder ein Loch aufweist.

3) Samen oder Kerne auf die Erde werfen ist verboten, wenn die Möglichkeit besteht, dass sie wachsen werden. Wenn aber Menschen dort verkehren, die es zertreten, oder Tiere und Vögel es vermutlich innerhalb von zwei Tagen fressen, ist es erlaubt.

4) Blumen ins Wasser stellen. Blumen, die im Wasser aufgehen, dürfen nicht ins Wasser gestellt werden. Auch wenn sie aus der Vase gefallen sind, darf man sie nicht zurückstellen. Blätter und Grünes (ohne Blumen) dürfen in das Wasser zurückgestellt werden, aus welchem sie herausgenommen wurden oder herausgefallen sind. Daher darf man einen ‏לולב‎ am ‏יום טוב‎ wieder ins Wasser stellen. Am Schabbat‎ ist er ‏aber Muktze[11].

5) Getrocknete Früchte (Feigen, Weinbeeren) darf man ins Wasser legen, damit sie aufgehen.

3. Ernten

1) Abschneiden oder Ausreißen von Gewächsen ist verboten, kein Unterschied, ob es mit der Hand, mit einem Messer, oder sonst irgendwie geschieht. Sogar Pilze, die an einer feuchten Wand wachsen, darf man nicht entfernen. Wasserpflanzen, z.B. Weizenkeimlinge, dürfen nicht von ihrem Keimgerät abgerissen werden.

2) Auf dem Gras zu gehen ist erlaubt, weil man nicht die Absicht hat, es auszureißen. Falls das Gras sehr hoch ist, soll man nicht zu schnell darauf laufen, weil es dann sicher abgerissen wird.

3) Alles, was wächst, ist Muktze und darf nicht berührt werden. An einer wachsenden Blume darf man riechen, ohne sie zu berühren, aber nicht an Obst (damit man nicht dazu kommt, es abzupflücken). Obst, das unter einem Baum gefunden wird, ist ‏Muktze, ‏da es vielleicht am Schabbat‎ abgefallen ist.

4) Auf einen Baum zu klettern ist verboten, sogar wenn er sich nicht bewegen würde. Man darf auch nicht eine Leiter an einen Baum stützen oder etwas an den Baum hängen.

5) Reiten auf einem Tier haben die Chachamim verboten, damit man nicht dazu kommt, einen Baumzweig als Rute abzureißen.

4. Garben binden

1) Sammeln von Gegenständen, die auf dem Feld oder im Garten liegen (Obst, Gemüse, Holz) ist verboten. Im Hause ist es erlaubt; wenn jedoch die Sachen weit auseinander liegen, ist es verboten wegen “Uwda dechol”[12].

2) Obst zusammenpressen, z.B. Datteln oder Feigen, oder es mit einer Schnur zusammenbinden ist verboten.

3) Eine Kette machen, indem man Perlen an eine Schnur hängt, ist verboten.


  1. Viele Begriffe, welche in der Originalausgabe in hebräischer Sprache stehen, wurden zumeist transliteriert und manchmal übersetzt; alle Fußnoten stammen von der Redaktion von Beerot Jitzchak.
  2. Entweihung des Schabbat durch Ausführung der Melachot
  3. D.h., jemand, der das Verbot einer der 39 Arbeiten oder ihrer Abkömmlinge (ohne Zeugen) absichtlich übertritt, verdient die Strafe “Karet”; jemand, der es versehentlich macht, muss (wenn der Tempel da ist) ein Schuldopfer (Chatat) bringen.
  4. Anfrage bei einem Raw, ob es zulässig ist.
  5. “Er hat es nicht beabsichtigt”
  6. Erlaubnis
  7. Wörtlich übersetzt, “schneide den Kopf ab – und es (das Küken) wird nicht sterben?” Gemeint ist eine heutzutage nicht wirklich bekannte Realität, dass man einem Kind den Kopf eines Kükens zum Spielen gibt. Man hat nicht im Sinn, das Küken zu töten, sondern braucht sein Kopf lediglich zum Spielen; da es aber keinen Weg gibt, den Kopf abzutrennen, ohne dass das Küken stirbt, ist es verboten.
  8. Obwohl man es nicht beabsichtigt, kommt es dennoch zur Übertretung des Verbots “Säen” (Bewässerung ist ein Abkömmling dieser Melacha).
  9. Vorbeugendes Dekret der Weisen
  10. eine für Schabbat ausser Gebrauch gestellte Sache
  11. ausser Gebrauch gestellt
  12. Profane, wochentägliche Arbeit, die man am Schabbat nicht verrichten darf, obwohl sie keine Beziehung zu einer der 39 Arbeiten hat.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT