Schabbat-Gesetze in Kürze – 39 ‎Melachot – Mahlen und Kneten

Datum: | Autor: Rav Binjomin Posen | Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag
mahlen

Schabbat-Gesetze in Kürze[1] – Folge 4: Fortsetzung der 39 Melachot

9. Mahlen

Hierunter fällt jedes Kleinschneiden oder Zerdrücken.

1) Kleinschneiden. a) Was nicht auf der Erde wächst, darf ganz klein geschnitten werden, z.B. Fleisch, Leber, Eier, Käse.

b) Was auf der Erde gewachsen ist, z.B. Zwiebeln, Kartoffeln oder irgendein Obst oder Gemüse, darf nur unter zwei Bedingungen klein geschnitten werden:

I) Es muss unmittelbar vor der Mahlzeit, bei welcher man es essen will, geschehen.

II) Die Stücke sollen nicht zu klein geschnitten werden. Manche Dezisoren erleichtern, dass man direkt vor der Mahlzeit sogar ganz klein schneiden darf. Im Notfall kann man sich auf diese Erlaubnis stützen, z.B. bei einem kleinen Baby, das nur ganz kleine Stücke schlucken kann.

2) Eine Maschine zum Mahlen oder ein Reibeisen zum Zerreiben dürfen nicht benützt werden. Auch ein Hackmesser soll man nicht gebrauchen, sondern nur ein gewöhnliches Küchenmesser.

3) Das Zerdrücken von Bananen, Kartoffeln und dergleichen mit einer Gabel ist verboten. Wenn man Esswaren für ein Kind zerdrücken muss, soll dies mit einem שינוי geschehen und zwar mit dem Griff eines Löffels oder einer Gabel. Durch ein Sieb drücken zum Pürieren ist verboten.

4) Brotkrumen dürfen aus Brot gemacht werden, denn es war schon einmal in kleine Stücke zerteilt. Derselbe היתר gilt bei ‏מצה‎ und Kuchen und auch bei Salz und Zucker, welche sich durch Feuchtigkeit in Knollen geformt haben. Alles dies darf in Krumen- oder Pulverform gebracht werden, jedoch darf dazu keine Maschine benützt werden.

10. Kneten

Als “Ableitung” von Kneten gilt jedes Mischen einer Flüssigkeit mit einem Pulver oder mit kleingeschnittenen Teilen einer Speise, sodass eine breiartige Mischung entsteht. Häufige Beispiele: a) Mazzamehl mit Milch; b) zerdrücktes Gemüse oder Kartoffeln mit Bratensauce; c) Öl mit kleingeschnittenen Eiern und Zwiebeln.

Erlaubtes Mischen. Unter den folgenden Bedingungen ist das Mischen erlaubt:

1) Man muss die Reihenfolge, in welcher man die feste Speise und die Flüssigkeit in den Teller oder die Schüssel gibt, ändern. Wird gewöhnlich die Flüssigkeit an zweiter Stelle hineingeleert, z.B. bei Milch und Mazzamehl, so muss man am Schabbat die Flüssigkeit zuerst hineingeben und erst dann erst die feste Speise. Wenn gewöhnlich die Flüssigkeit als erste hineingegeben wird, so muss man es am Schabbat umgekehrt machen.

2) Es darf nicht wie gewöhnlich mit einem Löffel oder einer Gabel gemischt werden. Man kann entweder mit der Hand mischen oder mit kreuz- und quer-Bewegungen eines Löffels, man muss jedoch den Löffel nach jeder Bewegung herausnehmen.

3) Die Mischung soll nicht zu dick sein, sondern noch so dünn, dass man sie aus der Schüssel leeren kann. Im Notfall kann man auch bei einer dicken Mischung erleichtern.

4) Es ist auf jeden Fall verboten, einen Pudding aus Pulver mit Milch oder Wasser herzustellen.

Milchpulver. Wenn das Pulver direkt mit viel Wasser gemischt wird, sodass es ganz flüssig wird wie Milch, darf man es wie gewöhnlich mischen. Die entstandenen Knollen dürfen zerdrückt, aber nicht durch Sieben entfernt werden. Wenn man zuerst mit wenig Wasser eine breiartige Mischung herstellt und erst später den Rest des Wassers hinzufügt, dann darf man es nur unter den oben erwähnten drei Bedingungen mischen.

Zwiebel-Ei. Wegen der vielen [2]שאלות, die dabei vorkommen können, bereiten es viele Leute vor Schabbat. Beim Vorbereiten am Schabbat muss man auf folgendes achten:

a) Das Schälen von Zwiebeln und Eiern muss unmittelbar vor der Mahlzeit geschehen, bei welcher man es essen will (wegen des Verbots der Selektion (“Borer”).

b) Die Zwiebeln sollen nicht ganz klein geschnitten werden (wegen des Verbots zu mahlen), jedoch dürfen Eier und Leber (da keine Gewächse) ganz klein geschnitten werden.

c) Das Öl soll zuerst in die Schüssel gegeben werden, dann erst die Zwiebeln und Eier, und man soll es mit der Hand mischen (wegen ‏(des Verbots zu kneten.

Fortsetzung folgt ijH.


  1. Viele Begriffe, welche in der Originalausgabe in hebräischer Sprache stehen, wurden zumeist transliteriert und manchmal übersetzt; alle Fußnoten stammen von der Redaktion von Beerot Jitzchak.
  2. Fragen aufwerfenden Situationen

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