Schabbat-Gesetze in Kürze[1] Folge 6: Fortsetzung der 39 Melachot
14. Hecheln
Unter diese Melacha fällt das Auseinandernehmen von Fäden, welche sich ineinander verwickelt haben.
15. Färben
1) Das Verbot des Färbens gilt bei allen Gegenständen, wie Stoff, Holz und Papier. Eine Ausnahme bilden Esswaren, bei diesen gilt das Färben nicht (z.B. das Bereiten von Sirup, Tee, Kaffee). Die Zugabe eines Farbstoffs, bei welchem man das Färben beabsichtigt, soll allerdings auch bei Esswaren vermieden werden.
2) Auch der menschliche Körper darf nicht gefärbt werden. Deshalb darf man färbendes Puder, Lippenstift und Nagellack nicht gebrauchen.
3) Wurden die Hände durch Farbe, Beeren oder dergleichen gefärbt, und man will sie mit einem Tuch abwischen, soll man die Hände zuerst abwaschen, damit das Tuch nicht gefärbt wird. Ist dies sehr umständlich, darf man sie auch so abwischen, da das Färben in diesem Fall als “Verunreinigung”[2] erfolgt. Dasselbe gilt für Wunden, auf welche man einen Verband legen will. Wenn die Umstände es erlauben, soll man das Blut abwaschen, damit der Verband nicht gefärbt wird; wenn es aber nötig ist[3], darf der Verband auch direkt aufgelegt werden.
16. Spinnen
Es ist verboten, aus Stoffasern Fäden zu drehen. Deshalb darf man die Tzitzit, welche an den Enden zerfranst wurden, nicht zu Fäden drehen.
17. 18. 19. Teile des Webens
1) Es darf keinerlei Stoff hergestellt werden. Inbegriffen in dieser Melacha ist auch Stricken und Stopfen.
2) Es ist auch verboten, die Haare zu Zöpfen zu flechten oder diese aufzulösen.
20. Fäden trennen
Es dürfen keine Fäden aus einem Gewebe gezogen werden. Besondere Vorsicht ist an den Rändern eines Stoffes geboten, da die Fäden dort ohnehin locker sind und sich leicht lösen können.
21. 22. Knoten knüpfen und aufbinden
1) Es ist verboten, irgendeinen Knoten zu knüpfen, welcher sich hält. Deshalb darf man am Ende einer Schnur auch nicht einen einzelnen Knoten knüpfen. Dasselbe gilt für zwei Schnüre, falls sie durch einen Knoten verknüpft bleiben. Halten sie sich jedoch durch diesen einen Knoten nicht (wie z.B. der Gürtel eines Damenmantels), dürfen sie zusammengebunden werden. Deshalb darf man die Schnürsenkel mit einem einzelnen Knoten verbinden und darüber eine einfache Schleife machen. Diese soll jedoch mit der Absicht gebunden werden, sie innerhalb 24 Stunden aufzulösen. Wenn möglich, soll deshalb die Wimpel der Sefer Tora mit einer Schleife befestigt werden, wenn man die Sefer Tora innerhalb 24 Stunden wieder brauchen wird. Wenn nötig, ist dies jedoch erlaubt.
2) Im Prinzip darf man die Knoten, welche am Schabbat nicht geknüpft werden dürfen, auch nicht auflösen. Das Aufbinden dieser Knoten ist auch mit einer Hand verboten.
3) Gegenstände, die zusammengebunden sind, wie dies bei neuen Handschuhen und Strümpfen häufig der Fall ist, dürfen nicht voneinander gelöst werden. Ebensowenig darf man an Wäschestücke und dergleichen geheftete Zettel abreißen. Durch einen נכרי darf all dies getan werden, wenn man die Sachen braucht.
4) Jeder Knoten, der nicht mit der Absicht geknüpft wurde, ihn ständig zu belassen, darf durch einen נכרי in dringenden Fällen wie צורך מצוה oder wichtigem צורך שבת aufgelöst werden.
5) Man darf keine Schnürsenkel in neue Schuhe einfädeln. Dasselbe gilt für alte Schuhe, wenn die Schnürsenkel noch nie in diesen Schuhen waren. Sind sie jedoch aus dem Schuh herausgefallen, dürfen sie zurückgelegt werden.
6) Ist aus einer Schleife unabsichtlich ein Knoten entstanden, so darf dieser geöffnet werden.
7) Ein Strick oder Faden, der um Esswaren gebunden ist, z.B. bei Fleischroulade, darf aufgebunden oder auch aufgeschnitten werden.
- Viele Begriffe, welche in der Originalausgabe in hebräischer Sprache stehen, wurden zumeist transliteriert und manchmal übersetzt; alle Fußnoten stammen von der Redaktion von Beerot Jitzchak. ↑
- דרך לכלוך ↑
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bzw. unmöglich ist, das Blut abzuwaschen ↑