Hilchot Ma’ake – Anbringen eines Geländers – 2. Teil

Datum: | Autor: Rav Jehuda Tschesner | Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag
Anbringen eines Geländers
aus dem Sefer “Schaare Torat Habait”

Verbot, einen Sturz zu verursachen

Der Rambam schreibt (Hilchot Roze’ach U’Schmirat Hanefesch 11.4): „Das Dach oder auch jede andere Sache, die eine Gefahr darstellt, dass ein Mensch davon sterben kann – wenn man beispielsweise einen Brunnen oder eine Grube, mit oder ohne Wasser, im Hof hat, ist man verpflichtet, einen Zaun, der zehn Tefachim (Handbreiten) hoch ist, zu errichten oder den Brunnen oder die Grube zuzudecken, damit niemand hineinfällt und stirbt. So gibt es auch die Mitzwa, jedes Hindernis, das eine Lebensgefahr darstellen könnte, zu beseitigen, sich davor zu hüten und gut darauf zu achten, denn es steht: ‚Hüte dich und hüte deine Seele‘. Hat man das Hindernis, das eine Gefahr verursachen könnte, nicht entfernt, versäumte man die Mitzwa und übertrat das Verbot.

Chasal sagten auch, dass ein Mensch keine schwache Leiter bei sich zuhause aufstellen darf und keinen schlechten Hund bei sich zuhause aufziehen darf, sodass er das Verbot nicht übertritt. Im Schulchan Aruch Haraw wird erklärt, dass es auch verboten ist, einen Hund, der nicht beisst, sondern bloss bellt, bei sich zuhause zu halten, denn eine schwangere Frau könnte durch sein Bellen ihr Kind verlieren. Jemand, der einen solchen Hund hat, wird von der Tora verflucht. Ist er mit einer Kette angebunden, ist es erlaubt, denn man fürchtete sich dann nicht mehr vor ihm. In einer Stadt, die sich neben der Grenze befindet und in der man sich von den Feinden schützen muss, ist es gestattet, einen solchen Hund zu besitzen. Man ist aber verpflichtet, ihn während dem Tag anzubinden; in der Nacht kann er freigelassen werden. Ein Hund, der keinen Menschen anbellt, darf an jedem Ort gehalten werden und man muss ihn nicht anbinden.

Bracha

Man sagt nur über das Anbringen eines Geländers eine Bracha. Beim Entfernen anderer Gefahren wird hingegen keine Bracha gesagt.

Heute

Ein Mensch muss deshalb sehr darauf achten, jegliche mögliche Gefahr und jedes Hindernis von seinem Haus zu entfernen. So müssen beispielsweise die Fenster kontrolliert werden, dass sie nicht für die Kinder die sich im Hause befinden, gefährlich sind. Auch die Geländer auf dem Balkon und im Treppenhaus müssen kontrolliert werden, dass sie intakt sind und keine Gefahr darstellen. Es kommt vor, dass die Treppengeländer unten nicht bis zur Treppe geschlossen sind und ein Kleinkind, G-tt behüte, dort herunterfallen könnte. Es ist deshalb eine wichtige Pflicht, sich um solche Gefahren zu kümmern und solche Öffnungen sorgfältig zu schließen. Teilweise ist das Treppengeländer auch wacklig oder nicht richtig angebracht. Man muss es sofort reparieren.

Steckdosen

Eine grosse Gefahr besteht bei zerbrochenen Steckdosen, bei offenen Kabeln oder elektronischen Geräten, die nicht richtig funktionieren. Könnte man, G-tt behüte, einen elektrischen Schlag erleiden, hat man die Pflicht, den Schaden unverzüglich zu entfernen oder zu reparieren.

Baustelle

Dasselbe gilt auch bei kleinen und großen Baustellen. Falls eine Gefahr besteht, weil eine Grube vorhanden ist oder weil Arbeitsgeräte herumliegen, muss die Baustelle gut eingezäunt sein, sodass keine Person sich dadurch verletzen könnte. Das gilt besonders während der Nacht und an Wochenenden, wenn sich keine Arbeiter am Ort aufhalten.

Licht

Man muss sich darum kümmern, dass beispielsweise im Treppenhaus genügend Licht vorhanden ist, sodass man nicht stürzt. Besonders am Schabbat-Abend, wenn das Licht nicht eingeschaltet werden kann, muss man im Voraus dafür sorgen, dass Licht brennt. Es ist Teil der Mitzwat Hadlakat Nerot Schabat, dass man an jedem Ort, der benutzt wird, Licht brennen lässt.

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