Schaben
1) Es ist verboten, einen Gegenstand glatt zu machen (z.B. Holz zu hobeln) oder Wachs und dergleichen zu verschmieren. Deshalb soll keine Salbe benutzt werden. Öl ist jedoch erlaubt, aber nicht eine dicke Flüssigkeit. Haarcrème darf man am Schabbat nicht benutzen.
2) Wenn es nötig ist (z.B. bei einem kleinen Baby, das wund ist), soll man die Salbe einfach darauf geben, ohne sie zu verstreichen. Wenn sie dann durch die Windel ausgebreitet und verteilt wird, macht es nichts.
3) Schuhe mit Schuhcreme einzureiben (sowohl Einschmieren als auch Glänzen) ist sogar durch einen נכרי (Nichtjuden) verboten. Auch Bodenwischsen, Metall polieren etc. soll nicht einmal durch einen נכרי geschehen.
4) Seife darf am Schabbat nicht gebraucht werden.
5) Bei Lebensmitteln ist diese Melacha nicht veboten. Deshalb ist es erlaubt, Butter auf Brot zu streichen. Trotzdem soll man vermeiden, Lebensmittel auf einer Platte glatt zu streichen, wie man dies oft bei שמחות (Festen) zu tun pflegt. Aus dem gleichen Grund soll eine Torte nicht mit Creme bestrichen werden. Früchte wie Bananen oder Avocado soll man nicht auf Brot zerdrücken oder streichen (wegen des Verbots, zu mahlen).
Nach Mass schneiden
Papier, Stoff usw. darf man nicht auf eine gewünschten Größe zuschneiden oder reißen. Bei Lebensmitteln ist dies jedoch erlaubt. Deshalb darf man Brot, Fleisch etc. auf bestimmte Größen zuschneiden.
Schreiben
1) Jedes Zeichnen oder Malen ist in dieser Melacha inbegriffen. Überall, wo ein erkennbares Zeichen bleibt, darf man nichts schreiben, z.B. im Sand oder auf angelaufenen Fensterscheiben. In der Luft ist es erlaubt, da keine Schrift erkennbar ist.
2) Auch nur ein Zeichen zu machen (z.B. an der Stelle, wo man hält) ist verboten, es soll sogar mit dem Fingernagel vermieden werden.
3) Man darf keine fertigen Buchstaben irgendwo befestigen.
4) Photographieren oder Kopieren ist sogar durch einen נכרי verboten.
5) Spiele, bei welchen man gewöhnlich Ergebnisse aufschreibt, z.B. «Scrabble», dürfen am Schabbat nicht gespielt werden.
Radieren
1) Es ist verboten, auf irgendeine Art Schrift oder Zeichen auszuradieren. Wenn Wachs auf ein ספר ([heiliges] Buch) getropft ist, darf man dieses nicht entfernen, um die Schrift klarer zu machen.
2) Auf Kuchen, der für Schabbat bestimmt ist, soll man keine Schrift anbringen. Ist die Schrift aber schon da, muss man vermeiden, die Buchstaben zu zerschneiden. Man darf aber zwischen den Buchstaben schneiden und den Kuchen dann essen, obwohl dadurch die Schrift zerstört wird.
3) Ein ספר, das außen eine Schrift hat, die durch das Öffnen auseinandergeht, soll man wenn möglich am Schabbat weder öffnen noch schließen. Ist kein anderes Exemplar vorhanden, so darf man es benützen. Wenn durch einen Riss in einer Seite eines ספר die Schrift durchgerissen ist, soll man es vermeiden, die Teile zusammenzufügenn oder auseinanderzunehmen.
4) Beschriftete Klebstreifen auf Esswaren oder Flaschen (z.B. Käseschachteln) sollen durch einen נכרי abgerissen werden. Ist dies nicht möglich und es ist unvermeidlich, beim Abreißen Schrift zu zerstören, soll man es auf andere Weise als sonst üblich abreißen.
5) Beim Schälen von Eiern oder Orangen soll man vermeiden, die darauf befindliche Schrift zu zerstören.
Bauen
1) Die kleinste Erweiterung oder Verbesserung eines Gebäudes wird schon als בנין (Bauen) betrachtet und ist verboten. Einige Beispiele:
a) Einen Nagel in die Wand einschlagen.
b) Ein kleines Loch in einer Hütte machen.
c) Einen Dachziegel, der verrutscht ist, an seine Stelle zurücklegen.
d) Eine Türe in die Scharniere einhängen.
e) Einen herausgefallenen Türgriff darf man nicht zurückstecken, auch ohne ihn zu befestigen. An seiner Stelle soll ein Messer oder notfalls ein Schraubenzieher benützt werden.
2) Eine Wand darf man für kurze Zeit aufstellen, wenn sie nur für praktische Zwecke benutzt wird (z.B. eine spanische Wand um ein Krankenbett). Deshalb darf man auch eine מחיצה (Trennwand) zwischen Männern und Frauen aufstellen. Ändert die Wand aber den halachischen Status (z.B. etwas bei einem eingestürzten Gartenzaun hinstellen, damit man (im Garten) tragen darf), ist es verboten.
3) Etwas über eine Sache zu stellen (אוהל – Zelt), ist sogar für praktische Zwecke אסור. Deshalb darf man einen Sonnenschirm nicht öffnen; auch einen Regenschirm darf man nicht benützen, auch nicht in Städten mit Eruw. Bei einem Kinderwagen darf man das befestigte Dach auf -und zumachen, aber einen Sonnenschutz, den man nach Gebrauch ganz entfernt, darf man am Schabbat nicht befestigen oder entfernen.
4) Ein Vorhang, der von seiner Stange abgefallen ist, darf nicht wieder aufgehängt werden.
5) Auch bei gebrauchsgegenständen ist die Melacha von Bauen verboten. Deshalb darf man einen Tisch oder einen Stuhl usw. weder mit Nägeln noch mit Leim zusammensetzen. Ist ein Stuhlbein herausgefallen, so darf man es nicht in das Loch zurückstecken (damit man nicht dazu kommt, es daranzunageln). Die Klinge eines Messers darf man nicht in den Griff stecken, da dies sogar ohne Nägel und Leim als “Bau” gilt.
6) Ein Klappbett oder ein Liegestuhl, die zum Auf- und Zuklappen bestimmt sind, dürfen am Schabbat aufgestellt und zusammengelegt werden.
7) Bei Esswaren geht diese Melacha nicht an. Die Fabrikation von Käse wird jedoch als Derivat von “Bauen” betrachtet. Deshalb darf man Milch nicht an einen warmen Platz stellen, damit sie sauer wird. Hat man die Absicht, eine spezielle Form zu bilden, so ist es verboten, Lebensmittel zusammenzupressen (Z.B. ein Paket Datteln zu formen).
Einreissen
Die allgemeine Regel ist: Alles, was beim Aufbauen oder Hinzufügen als Bauen betrachtet wird, fällt beim Wegnehmen unter die Melacha von “Einreissen”. Deshalb ist es verboten, Nägel herauszuziehen, Zement von einer Mauer abzukratzen, ein Gebrauchsgegenstand zu zerbrechen usw.
Fortsetzung folgt ijH.
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Viele Begriffe, welche in der Originalausgabe in hebräischer Sprache stehen, wurden zumeist transliteriert und manchmal übersetzt; alle Fußnoten stammen von der Redaktion von Beerot Jitzchak. ↑