Schabbat-Gesetze in Kürze – 39 Melachot – Nähen, Reißen, Tiere Fangen und Schächten

Datum: | Autor: Rav Binjomin Posen | Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag
Schabbat

Nähen

1) Das Nähen am Schabbat ist verboten, auch wenn dadurch nur eine kleine Reparatur[2] ‎für das Kleidungsstück entsteht, z.B. Annähen eines Knopfes. Hat sich ein Saum losgelöst, darf man keinen Faden anziehen, um ihn zu befestigen. Ein loser Knopf darf weder abgerissen noch durch Anziehen des Fadens befestigt werden.

2) Das Kleben ist eine Ableitung[3] von Nähen und bei allen Materialien wie Papier, Holz etc. verboten.

3) Eine Sicherheitsnadel, die längere Zeit nicht geöffnet wird, wie dies z.B. bei manchen Damenjupes der Fall ist, soll am Schabbat nicht befestigt werden.

Reißen

1) Diese Melacha verbietet das Zerreißen von Stoff, Papier etc. sowie das Auseinanderreißen genähter und geklebter Gegenstände. Auch darf ein Stück Watte nicht abgerissen werden. Ein Saum darf weder aufgerissen noch gelockert werden.

2) Sind die Seiten eines Sefer oder eines Buches vom Buchbinder nicht richtig aufgeschnitten, so darf man sie am Schabbat nicht aufreißen. Wurden die Seiten später unabsichtlich zusammengeklebt, z.B. durch klebrige Speisen, so darf man sie voneinander trennen, aber nur, wenn die betreffende Stelle nicht beschriftet ist.

3) Konservenbüchsen sollen vor Schabbat geöffnet werden. Hat man es vergessen und braucht den Inhalt für Schabbat, so kann man sie durch einen נכרי öffnen lassen. Manche Rabbanim erlauben das Öffnen, wenn man den Inhalt sofort in einen anderen Behälter leert[4].

4) Papiersäcke und Schachteln, die zugeklebt sind und Esswaren enthalten, dürfen durch einen נכרי aufgerissen werden. Ist dies unmöglich und der Inhalt wird dringend benötigt, so soll man es so zerreißen, dass der Papiersack bzw. die Schachtel nicht mehr brauchbar sind. Manche halachische Dezisoren erleichtern hier.

5) Wenn etwas nur mit einem Klebstreifen verschlossen ist, darf dieser aufgerissen werden. Ist er beschriftet, z.B. bei Limonadeflaschen, so soll man versuchen, die Schrift nicht zu zerreißen.

6) Ein geschlossener Brief darf auf keine Weise geöffnet werden, auch nicht durch Dampf. Man darf einem נכרי andeuten, dass er ihn öffnen soll, z.B. «ich darf den Brief heute nicht öffnen». Falls er die Andeutung nicht versteht, darf man ihn in dringenden Fällen direkt darum bitten. Wenn nötig, darf WC-Papier (wegen כבוד הבריות) durch einen נכרי gerissen werden, aber nicht durch einen יהודי. Im Notfall ist es für den יהודי erlaubt es anders zu reißen wie gewöhnlich, z.B. mit dem Fuss (שנוי).

Tiere fangen

1) Man darf kein Lebewesen fangen oder in einen kleinen Raum hineinzwingen. Wenn ein Vogel in ein Zimmer hereinfliegt, darf man Türen und Fenster schließen, jedoch nur, wenn man nicht daran interessiert ist, ihn zu fangen. Eine kleine Schachtel, in welche Mücken, Schmetterlinge etc. hineingeflogen sind, darf nicht geschlossen werden.

2) Alle Tiere sindמוקצה , auch die eigenen Haustiere.

3) Man darf am Schabbat keine Mäusefalle aufstellen und keinen Fliegenfänger aufhängen.

Schächten

1) Kein Lebewesen, auch wenn es noch so klein ist, darf am Schabbat getötet werden. Deshalb darf am Schabbat auch kein Insektizid gespritzt werden.

2) Man darf keine Wunde machen und kein Blut ausdrücken oder aussaugen. Ein Splitter darf entfernt werden, wenn das Blut dabei nicht sicher ausfließt. Ist dies unvermeidlich (פסיק רישא), darf der Splitter nur bei starken Schmerzen entfernt werden. Eine Nadel darf (trotz מוקצה) dafür verwendet werden. Man darf sie vorher desinfizieren, aber nicht glühen.

3) Eine Salbe soll nicht auf eine Wunde gestrichen werden. Auch Verbandmaterial, das Blut herauszieht, darf man am Schabbat nicht darauf legen. Bei einer vereiterten Wunde ist dies unter Umständen erlaubt, man soll eine שאלה fragen. Ein gewöhnlicher Verband oder ein Pflaster zum Schutze sind jedoch erlaubt (ein נכרי soll den aufgeklebten Schutzstoff vom Pflaster entfernen). Wenn möglich, soll das Blut vorher abgewaschen werden (wegen des Verbots des Färbens). Desinfizierende Flüssigkeiten darf man benützen.

4) Bei starken Zahnschmerzen darf man mit schmerzstillenden Flüssigkeiten gurgeln, darf aber nicht mit diesen getränkte Watte auf den Zahn legen. Wenn nötig, darf ein נכרי den Zahn ausziehen, nicht aber ein יהודי, auch wenn er ohnehin Schabbatentweiher ist. Aus einem blutenden Zahn darf man das Blut nicht aussaugen. N.B. In einem Fall von Lebensgefahr muss natürlich alles zur Lebensrettung Erforderliche sofort getan werden.

Fell abziehen

Abziehen des Fells von Tieren zur Verarbeitung zu Leder oder Pergament ist אסור.

Gerben

1) Gerben und chemische Bearbeitung von Leder ist eine Melacha. Die חכמים haben auch das Pökeln, Einmachen und Einsalzen verboten. Deshalb ist es אסור, Fleisch oder Fisch, die schlecht werden könnten, mit Salz zu bestreuen. Gurken, Rettich und dergleichen (für Salate) darf man nur salzen, wenn man auch Essig oder Öl zugibt.

2) Wenn man Fleisch vor Schabbat nicht koscher gemacht hat, darf man es weder in Wasser legen noch salzen. Wenn es עובר wird bis nach Schabbat (mehr als 72 Stunden nach dem Schächten), soll ein נכרי das Fleisch abwaschen. Ist dies nicht möglich, so kann man seine Hände darüber waschen. Wenn es nicht anders geht, darf man es auch abwaschen.

Linieren

Es ist verboten, auf irgendeinem Gegenstand Linien zu ziehen oder einzukritzen, sei es mit Tinte, Bleistift oder mit dem Fingernagel.

Die Fortsetzung folgt ijH

  1. Viele Begriffe, welche in der Originalausgabe in hebräischer Sprache stehen, wurden zumeist transliteriert und manchmal übersetzt; alle Fußnoten stammen von der Redaktion von Beerot Jitzchak.
  2. ‏ תיקון
  3. תולדה
  4. Hier muss eine Anfrage bei einem gesetzeskundigen Rabbiner erfolgen.

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