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Koscher durch das Jahr – Kapitel 13 – Kaschern von Geräten

Was heißt kaschern?

Kaschern bedeutet das Reinigen von trefah Geräten durch einen besonderen Vorgang, um sie dann für koscheres Essen benutzen zu können, oder um normale Chametz [1]-Geräte für den Gebrauch an Pessach vorzubereiten.

Materialien, die gekaschert werden können

Nur Geräte aus Holz oder Metall können gekaschert werden, nicht jedoch Glas, Ton oder Steingut. Wegen Geräten aus Kunststoff sollte man eine Scha’alah machen.

Methoden des Kascherns

Es gibt zwei Möglichkeiten zu kaschern:

1) Geräte in kochendes Wasser tauchen, um alle trefah Nahrungsreste aus ihnen zu entfernen.

2) Geräte bis zur Rotglut zu erhitzen, um alle trefah Reste auszubrennen. Ob man mit kochendem Wasser oder durch Ausglühen kaschert, hängt davon ab, wie das Gerät trefah wurde. Im Zweifelsfalle sollte man eine Autorität befragen.

Kochendes Wasser

Man kann Geräte mit kochendem Wasser erst kaschern, nachdem 24 Stunden seit ihrem letzten Gebrauch vergangen sind. Sie müssen vollkommen gereinigt und aller Rost von ihnen entfernt worden sein. Wo das nicht möglich ist, ist Kaschern durch kochendes Wasser unzulässig.

Das Wasser wird bis zum Siedepunkt erhitzt. Nachdem große Blasen erscheinen, taucht man das zum Kaschern bestimmte Gerät ins Wasser. Da das Eintauchen die Wassertemperatur vorübergehend sinken lässt, muss man warten, bis es wieder zu sprudeln beginnt, bevor man das gekascherte Gerät herausnimmt.

Wenn viele Geräte gekaschert werden müssen, ist es ratsam, sie in ein Netz oder einen Korb zu tun und sie darin gemeinsam einzutauchen. Man muss aber darauf achten, dass die verschiedenen Geräte sich während des Eintauchens nicht berühren. Das kann man erreichen, indem man sie mit einer Zange oder ähnlichem von einander wegbewegt, während sie im Wasser sind.

Wenn ein Gerät während des Eintauchens mit einer Zange gehalten wird, muss man es nach dem Eintauchen ein zweites Mal greifen und es noch ein Mal eintauchen, damit das kochende Wasser überall hinkommen kann. Wenn ein Gerät nicht in den Topf passt, darf man zuerst ein Teil davon kaschern und dann das andere. Sofort nach dem Eintauchen müssen die gekascherten Geräte kalt abgespült werden.

Milchige und fleischige Gefäße

Es gilt folgende Regel: wenn milchige oder fleischige Gefäße gekaschert werden müssen, weil sie mit dem jeweils anderen in Kontakt gekommen sind, reicht das Kaschern mit kochendem Wasser aus.

Milchige oder fleischige Geräte sollten vorzugsweise in einem jeweils milchigen oder fleischigen Topf gekaschert werden.

Beachte: es ist nicht üblich, milchige oder fleischige Gefäße zu kaschern, um sie für das jeweils Entgegengesetzte zu benutzen.

Chametz- Gefäße

a) Besteck oder Kochgeschirr, das für Chametz benutzt wird, kann durch Eintauchen in kochendes Wasser für den Gebrauch an Pessach tauglich gemacht werden. Es ist üblich, zuerst den Topf zu kaschern, in dem die Geräte gekaschert werden sollen, wenn er für Chametz benutzt worden ist. Der Topf darf 24 Stunden vor dem Kaschern nicht benutzt worden sein. Bei einem speziellen Kascher-Topf ist es nicht nötig, ihn vorher selbst zu kaschern.

b) Geräte, die zum Backen oder einem anderen Vorgang trockener Hitze (im Gegensatz zum Kochen) benutzt wurden, können nur durch Erhitzen für Pessach tauglich gemacht werden, nicht durch Tauchen in kochendes Wasser.

Trefah Geräte

Trefah Geräte, die man von einem Nicht-Juden gekauft hat, können durch Kochen in irgendeinem Topf gekaschert werden. Wenn man jedoch beabsichtigt, die trefah Geräte für Milchiges zu benutzen, so sollten sie nicht in einem fleischigen Topf gekaschert werden, und umgekehrt.

Erhitzen bis zum Glühen

Wenn man diese Methode benutzt, ist es nicht nötig, das Gerät vor dem Kaschern zu reinigen oder den Rost zu entfernen, da jegliche Unreinheit, die dem Gerät anhaftet, im Feuer verbrennt.

Unter Umständen[2] [2] reicht es, das Gerät so stark zu erhitzen, dass es Papier verbrennen würde. Diesbezüglich muss gegebenenfalls eine Autorität befragt werden.

Geräte, die nicht gekaschert werden können

Kaschern ist nicht möglich in folgenden Fällen:

1) Wenn die Geräte oder ein Teil von ihnen durch das Kaschern mit kochendem Wasser oder das Erhitzen bis zur Rotglut beschädigt würden.[3] [3] Messer mit Griffen aus Horn oder Materialen, die durch Hitze beschädigt würden, kann man nicht kaschern. Das Gleiche gilt, wenn der Griff mit dem Messer durch ein nicht hitzebeständiges Material verbunden ist.

2) Wenn nicht alle Teile eines Gerätes gründlich gereinigt werden können, dürfen sie nicht durch Kochen gekaschert werden.

So können zusammengesetzte Geräte, an deren Verbindungsstellen Spalten entstehen, wie z.B. Küchenmesser mit Holzgriff, Töpfe mit losen Griffen, Reiben, oder Gefäße, an deren innere Teile man nicht ohne weiteres herankommt, nicht durch Eintauchen in kochendes Wasser gekaschert werden.

Fortsetzung folgt ijH.

  1. Mit ausdrücklicher Genehmigung der Familie des Verfassers und des Übersetzers und Copyrightbesitzers der deutschen Ausgabe Ulrich Michael Lohse. [4]
  2. Im Zusammenhang mit Chametz Gefäßen, milchigen und fleischigen Gefäßen. [5]
  3. Es ist zu befürchten, dass das Kaschern zu hastig vollzogen würde. [6]